Mit geöffneter Klappe ist es schon immer verboten, ja. Aber das Verbauen und Fahren der Anlage an sich eben nicht. D.h. bei einer normalen Kontrolle war alles gut, wenn man eben nicht aufgrund von Lautstärke aufgefallen war.
Verbaut man jetzt eine Klappenanlage, wird man evtl. so oder so rangenommen. D.h. bei älteren Autos war man Safe, wenn man nicht aufgefallen ist. Jetzt ist man es gar nicht mehr. Ich werde trotzdem mir irgendeine Lösung suchen, ob der OPF dann bleibt oder nicht sieht man dann. Ist das eigentlich wie beim Kat entfernen Steuerhinterziehung?