Beiträge von Moeffi

    Also gerade eben gemacht. Scheinwerferringe und um die Nebellampen herum.


    Auf den letzten Zentimetern der Scheinwerferringe musste sich noch ein Riesendreckkorn einschleichen. Nun gut, für solche Filigran - und Fummelarbeiten habe ich auch nicht unbedingt die Geduld :whistling: ist aus der Ferne ok, erfüllt aber nicht meine Ansprüche.


    Wenn es die Originalen vom LCI gibt, kommen die dran.


    Bei den Nebellampen hatte ich mir eine Schablone geschnitten. Das 3M Band klebt augenscheinlich sehr sehr gut. Hier werde ich mal Die Langzeiterfahrung abwarten. Die fertigen Aufkleber z.B. Von Luxewerk die auf den Lack kommen über den Blackbends waren mir zu aufdringlich.


    So gefällt mir das ganz gut.


    Kriegsbemalung quasi :D F2C3DBE5-EA5D-4B94-A674-EE8C18CA12B8.jpeg

    Heute die Rechnungen erhalten.


    Frontscheibentausch (Beheizt und alle Helferlein drin) knapp € 1.000,00 8o


    Unfallschaden € 1.700,00 - habe ich in meiner Gutmütigkeit bzw. wegen meines Veto´s bezgl. Lackierung von Seitenteil und Splitdoor der generischen Versicherung doch glatt € 1.500,00 gespart.


    Hätte wohl doch besser auf Gutachtenbasis abgerechnet, dann wäre der Schweiztrip für Umme gewesen :rolleyes:

    Quelle


    https://generationtuning.de/is…ppenauspuff-erlaubt-tuev/



    In der Tuning Szene geht das Gerücht um, dass Klappenabgasanlagen ab 2018 verboten werden.
    Dies ist nicht ganz wahr.
    Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft.
    Diese besagt, dass alle Fahrzeuge mit Austauschdämpferanlagen nicht lauter sein dürfen, als die Serienabgasanlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte.
    Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge die bereits einen Klappenauspuff serienmäßig verbaut oder vor Inkrafttreten der EU-Verordnung eingetragen haben. Es gilt Bestandsschutz.
    Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) brachte nochmal Klarheit.
    Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem klargestellt wurde, dass alle Klappenabgasanlagen die lauter sind als der Serienzustand gegen Paragraphen 30 StVZO verstoßen.D.h. eine Klappenabgasanlage einzutragen ist weiterhin kein Problem, sie darf jedoch nicht lauter sein als die Serienanlage.
    Dann ist der Sinn natürlich komplett verfehlt.
    Ob man einen lauteren Klappenauspuff noch eingetragen bekommt, hängt also ganz stark vom TÜV-Prüfer ab und kann dann trotzdem im Nachhinein noch angezweifelt werden.
    Bessere Chancen hat man, wenn vorher bereits eine Klappenabgasanlage verbaut war. Dann ist auch der Austausch gegen eine Neue in der Regel kein Problem.


    Letzte Woche mit eine F Type mit 380 Pferdchen gefahren und Klappenanlage. Das Teil ist im geschlossenen Zustand schon richtig laut, mit offener Klappe fast unerträglich. Anlage ist Serie


    Da läuft bei unseren Gesetzgebern auch was falsch