Beiträge von Chriz

    Ich wollte euch hier mal Rückmeldung geben: Kaltstart habe ich deaktivieren lassen und in dem Zuge dann auch die EGO-X bestellt. Dauert noch 3 Wochen. Ich bin gespannt - ich hoffe mit geschlossener Klappe und HJS DP noch sozialverträglich.


    Ich beschäftige mich grad intensiv mit dem Thema "zusätzlich Eintragen lassen" und habe da auch 2-3 Prüfer gefunden, die das vermutlich machen...


    Sehr interessant finde ich, das bei der EGO sowie bei vielen anderen Herstellern auf der EWG steht: "EWG Betriebserlaubnis nach Richtlinie 70/157 Übereinstimmungserklärung"


    Wenn man jetzt mal ein bisschen googelt steht überall das diese o.g. Richtlinie 2014 "abgelöst" wurde. Und damit eigtl. keine Bestand mehr hat .


    Sehr spannend ... Evtl. geht es hier lediglich um den Zeitpunkt des Ausstellens der EWG, daher noch gültig. Schon mal jemand damit beschäftigt?


    Liebe Grüße

    Erstmal danke für die Rückmeldungen.


    Am intensivsten grübel ich über das ST X. (quasi KW V1, zum schmalen Kurs)
    Preis von ca. 700EUR sehr attraktiv. Nur frag ich mich, ob es die von mir beschriebenen Probleme wirklich beheben kann.
    Bei jedem Gaßstoß, oder zum Bsp. auch Runterschalten übelstes Gewackele des ganzen Fahrzeugs... echt nervig.
    Weiss garnicht wie man sowas nennt. Sind das Lastwechselreaktionen?


    Ich denke, dass hat er auch schon vor der Stage 1 gemacht nur ist das dadurch noch intensiviert worden.

    Hi,


    Folgendes: Mein JCW F56 / Bj 15 hat eine Stage 1 bekommen und seit dem fallen mir Dinge am Fahrverhalten auf die mich sehr stören...
    Mal ein Beispiel: man gibt bei 20km/h kurz mal Gas und beschleunigt auf 40km/h und nimmt dann zügig den Fuss vom Gas. Es fühlt sich danach so an, als würde das Auto/die Karosserie mehrfach nach vorne und wieder zurück schwanken... echt bescheiden... ich möchte nicht behaupten, dass das JCW FW viel zu weich ist aber dieses Schwammige, teilweise Schiffsschaukelartige ... Nicht schön...


    Habt Ihr Ideen oder Erfahrungen wie man mit möglichst kleinem Budget das Ganze in den Griff bekommt... wenn er dadurch etwas tiefer kommt umso besser!


    Meine Ideen ware:
    Federsatz H&R (bringt das überhaupt was?)
    oder
    St X Gewinde FW
    oder
    vllt sogar
    KW Street Comfort (schon wieder sehr teuer...)


    KW 2, 3, Clubsport etc. schließe ich aus. Ist mir zu teuer.


    Eibach und Bilstein haben auch noch FW weit unter 1.000,- EUR.


    Ist der Feder / Fahrwerksgedanke überhaupt korrekt, um dieses "Geshake" zu eliminieren?


    Liebe Grüße
    Chriz

    Hallo Liebe Mini-Gemeinde.


    Man hört ja nun immer öfter von verschärften Regelungen in Bezug auf Einhaltung der DB-Werte. Mein letzter Stand war (so liest und hört man das nahezu überall):
    "Ein Fahrzeug darf UNABHÄNGIG von Eintragung / ABE / EWG / ECE Genehmigung bei einer z.Bsp. Polizeikontrolle nicht lauter als sein, als die im Fahrzeugschein eingetragenen DB-Werte (hier wird in der Regel eine Toleranz von bis zu 5 DB gewährt).
    Dies hört man immer wieder --> Polizei gibt dann eine Mängelkarte mit oder legt im schlimmsten Fall das Fahrzeug für weitere Prüfschritte erstmal still!


    Das war mein Stand! Soweit so Gut!


    Ich habe mich nun ENDLICH für die HG-Motorsport (EGO-X) AGA mit EWG/ECE entschieden. Es ist bekannt das viele AGAs (z.Bsp. auch Bastuck) sehr oft vom DB-Wert im Schein abweichen und einige Leute in Deutschland bei Kontrollen schon Probleme bekommen haben! Das Klappenanlagen, deren Klappe der Fahrer manuell steuern kann (Fernbedienung -> Remus, JCW Pro etc.) NICHT MEHR ERLAUBT sind ist klar ! Darum soll es hier heute auch nicht gehen !


    Ich möchte heute über das Thema Abgasanlagen und Downpipes MIT BAUARTGENEHMIGUNG (EWG/ECE/E-Nummer) sprechen.

    Hierfür habe ich mich jetzt sehr ausführlich mit der Gesetzeslage beschäftigt und mir sehr genau den dafür vorgesehen Paragraph 19 (StVZO) angeschaut. Im Folgenden jetzt die wichtigsten Auszüge, mit der Bitte an euch, sich das mal durchzulesen!

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis


    (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung...…. blablabla




    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2 Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird





    3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen 1.für diese Teile
    a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

    2. für diese Teile


    a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrechtb)oder eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, …….



    Ich habe eine befreundeten Anwalt (leider nicht für Verkehrsrecht) gefragt und wir beide verstehen das so, dass eine Genehmigung (z.Bsp. EWG) den Tatbestand des "Zu-laut-Seiens" heilt! So steht es da oben 100% nachweisbar geschrieben!
    Darüber hinaus verstehe ich dann nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage die Polizei EWG-Anlagen (wenn mehr DB als im Fahrzeugschein) still legen kann ??? Wo steht das in der StVZO geschrieben?



    Was sagt Ihr dazu? / Versteht Ihr das anders?


    Liebe Grüße
    Chriz






    Danke für eure Rückmeldung.
    Aber ich sehe, dass die meistens von euch, die die JCW Pro aktuell fahren auch noch eine Eintragung aus der Vergangenheit haben. Das macht das Argumentieren bei einer Kontrolle natürlich einfacher.


    Gibts es denn auch jemand, der die JCW Pro NICHT eingetragen hat und mit dieser schonmal in eine Kontrolle geraten ist oder durch den TÜV kam/nicht kam?


    LG
    Chriz

    Hallo Ihr Lieben,


    Nach ewigem Hin und Her, welche Klappen- AGA es nun werden soll .... habe ich nun final die Ragazzon in Blick:


    Mein Mini JCW ist ein F56 UKL-L (Bj. 15)


    So wie ich diese Anlage verstehe, gilt die EWG auch bei theoretisch aktiver Klappe/Stellmotor. Die Klappe muss für die Gültigkeit der EWG nicht (WIE BEI DER REMUS) deaktiviert/verplompt werden!


    Kann das jemand noch mal bestätigen?


    Was habt ihr für Erfahrungen mit der Ragazzon gemacht?


    Für mich sehr WICHTIG: Die OctaneFaktory (wo ich alles umsetzen möchte) bewirbt die Anlage mit EWG mit Verbindungsrohr und Endschalldämpfer (OHNE Vorschalldämpfer).
    Ein andere OnlineShop wiederum schreibt:
    EWG nur gültig mit Vorschalldämpfer???


    Weiss jemand was nun stimmt?


    Bitte, liebe Ragazzon-Fahrer schreibt mal etwas dazu! :)


    Ich weiß, dass unter all den Klappenanlagen die Ragazzon ein Exot ist, aber die EWG und der Preis machen diese (finde ich) sehr interessant! Zumal wenn ein TüV Prüfer einem mal dumm kommt, kann man sich wenigstens noch auf die EWG beziehen. Bei der JCW Pro würden mir dann die Argumente fehlen (Ohne EWG, Ohne Eintragug) :D
    Darüber hinaus sau geil: Beide Endrohre haben eine Funktion (Auch bei geschlossener Klappe!) 8)



    Eins noch: Ist die Klappesteuerung voll elektronisch wie bei der JCW Pro? D.h. kann man Sie jederzeit steuern? Oder wird Sie über ein Unterdruck geregelt (wie bei der EGO-X)?


    Liebe Grüße
    ChriZ

    Ja, Wenn's nach mir geht - würde ich allein aus Kostengründen sofort zur JCW Pro Anlage greifen oder Remus V2.


    Ich habe aber einfach kein Bock bei jeder Kontrolle oder alle 2 Jahre beim TüV mir ein abzuzittern, weil die jederzeit das Auto stilllegen können. Weils halt neunmal absolut nicht mehr erlaubt ist... Und im Falle einer Rückrüstung wirds dann richtig teuer.


    Aus diesem Grund fand ich das Konzept EGO X + EWG Nr. so toll! Wenn nur das besagte Thema "Kalstart" nicht wäre.... :|