Beiträge von Pietsprock

    777.777 - die siebte sechsstellige Schnapszahl ist geschafft.


    9 Jahre, 3 Monate und 17 Tage habe ich meinen MINI nun und jeden Tag freue ich mich über seine leuchtende Farbe, die mir ein Lächeln ins Gesicht zaubert und gute Laune bringt - auch wenn es inzwischen etliche Steinschläge und Kratzer gibt.


    89.400 € hat mich der MINI bisher gekostet, wovon 30.350 € als Wertverlust zu Buche schlagen. Somit liegen die reinen Betriebskosten bei 7,6 Cent pro Kilometer.


    22.885 Liter Diesel habe ich bisher benötigt, so dass der Durchschnittsverbrauch bei 2,94 Litern auf 100 Kilometer liegt.


    Nach Andorra 🇦🇩 bei 111.111 Kilometern, Monaco 🇲🇨 bei 222.222 Kilometern, Liechtenstein 🇱🇮 bei 333.333 Kilometern und San Marino 🇸🇲 bei 444.444 Kilometern, war bei 555.555 Kilometer die Zeche Zollverein in Essen das Ziel, bei 666.666 Kilometern das Heiliggeistfeld / Millerntor-Stadion in Hamburg und nun der Kahlenberg in Wien. Zwei Kleinstaaten in Europa könnte ich noch ansteuern (Vatikanstaat und Malta), mal schauen, was da zukünftig möglich ist.


    Mit dem MINI-Vorgängerfahrzeug hatte ich die siebenstellige Schnapszahl am 06.06.2009, also vor 13 Jahren. In Wien war ich mit dem Fabia zu 900.000y


    Und nun weiter zum nächsten vollen Hunderttausender.


    Grüße

    Peter



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    Monatsmemo September 2023


    Kilometerstand am 30.09.2023: 776.125

    gefahrene Kilometer im September: 8.625

    gefahrene Kilometer gesamt 2023: 64.125

    Verbrauch: 2,942 Liter auf 100 KM

    Kosten 2023: 4.925 € —-> davon 0 € Wertminderung


    Gesamtkosten: 89.475 € ---> davon 30.350 € Wertminderung


    Kosten pro KM 2023: 7,7 Cent

    Gesamtkosten pro KM: 11,5 Cent


    ________________________________________


    Zielereichungsgrad:


    Ziel 1 - 1.000.000 KM --- noch 223.875 KM


    Ziel 2 - 3,00 Liter --- Ziel erreicht nach 107.753 Kilometern --- neues Verbrauchsziel 2,95 --> erreicht nach 554.600 Kilometern


    Ziel 3 - 20 Cent --- erreicht --- 15 Cent —- erreicht —- neues Ziel: 11 Cent


    Ziel 4 - 1.400 Kilometer pro Tankfüllung — erreicht am 01.07.2021 / 18.08.2023


    Zusätzlich habe ich mit dem MINI-Vorgänger im September 925 Kilometer zurückgelegt (2023 gesamt: 13.000 Kilometer)


    Grüße

    Peter


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    Das muss jeder für sich entscheiden…


    Ernsthaft, ich habe mir vor Präsentation der F-Generation gewünscht, dass das Fahrwerk komfortabler wird und der Wunsch wurde erfüllt …


    Das optionale adaptive Fahrwerk ist schon eine feine Sache, wer es noch härter / sportlicher möchte, muss zu einem Gewindefahrwerk greifen…

    Also ich habe das Gokart-Feeling bei meinem F56 nun seit 9 Jahren, 3 Monaten und 6 Tagen bzw. 775.765 Kilometern … Kann mich nicht beklagen…


    Stell dir Driving Modes auf Sport und schon verhält sich der Wagen anders…


    Es ist etwas erstaunlich, dass fast 10 Jahre nach Start des F56 Erstaunen über ein anderes Fahrverhalten aufkommt. Dieses ist bewusst von den Entwicklern so gemacht und es für anderes Fahrverhalten konnte / kann das adaptive Fahrwerk geordert werden…

    Ganz so einfach ist es mit den Bürgerbegehren ja nicht - es ist eindeutig in den Kommunalverordnungen geregelt, wie das von Statten gehen muss.


    "Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des
    Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden
    (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
    gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der
    Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid)."


    1) Bürger stellen beim Rat einen Antrag über xyz

    2) Der Rat gibt dem Antrag zum Bürgerbegehren mit 2/3 Mehrheit zu.



    Wenn ein Stadtrat also der Meinung ist, dass über das Thema xyz eben nicht die Bürger abstimmen sollen, dann wird es auch keine Abstimmung dazu geben.


    In der Schweiz ist die Volksabstimmung seit Jahrunderten etabliert und gehört dort zur direkten Demokratie dazu.



    Zurück zum Thema ;)

    Wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen vorsehen, dass Bürgerbegehren eingebracht werden können, dann müssen diese natürlich durchgeführt werden - über die Sinnhaftigkeit kann man wahrlich streiten.


    So hätte ich z.B. bei so einer Frage wie EU-Zugehörigkeit von GB niemals das Volk, welches gerade in einer gewissen Stimmungslage ist, gefragt. Inzwischen wäre die Mehrheit dann doch wieder für die EU-Zugehörigkeit. Aber anderes Thema.


    Die beiden Bürgerbegehren in Straßkirchen wurden ja gleichzeitig abgestimmt, so dass jeder Stimmberechtigte (ab 16 Jahren) für beide Fragen abstimmen konnte. Auch wenn es auf den ersten Blick sinnlos erscheint, zweimal die gleiche Frage nur andersherum zu stellen, so musste dieses so durchgeführt werden, da zwei Bürgerbegehren mit der notwendigen Mindestanzahl der Beantragenden im Stadtrat eingereicht wurden. Somit müssen rechtlich auch beide Bürgerbegehren zur Abstimmung gebracht werden.


    Die Wahlbeteiligung in Straßkirchen lag gestern bei 76,9 % und somit enorm hoch für solche Umfragen. Das verdeutlicht, wie wichtig den Bewohnern dieser kleinen Gemeinde dieses Thema ist.


    Bei Bürgerbegehren muss die Wahlbeteiligung bei mindestens 25 % liegen, damit diese Gültigkeit haben. Selbst wenn für ein Bürgerbegehren gestimmt wird, die Wahlbeteiligung aber unter der 25 %-Marke liegt, geht das Bürgerbegehren nicht durch. Sowas ist nicht selten der Fall.


    Grüße

    Peter

    Das Abstimmungsergebnis zum BMW-Batteriewerk in Straßkirchen ist da…


    Es gab zwei Bürgerbegehren, eins für das Werk, eins dagegen… wer nun meint, dass das gleiche Ergebnis rausgekommen ist, der irrt… trotzdem beide Ergebnisse eindeutig!


    Dafür: 75,3 % Ja, 24,7 % Nein


    Dagegen: 29,6 % Ja, 70,4 % Nein


    Somit haben sich die Einwohner sehr klar für die Ansiedlung des BMW-Batteriewerks ausgesprochen.