Na, da kann man schon drüber diskutieren und der Thread ist definitiv sinnvoll, da viele gar nicht wissen, dass die Dinger ein Ablaufdatum haben.
Der Thread startete Mitte 2017 - da waren die Dinger in der TÜV-Prüfordnung enthalten und somit musste das Ablaufdatum beachtet werden - gilt übrigens NUR in Deutschland und evtl. in Österreich.
Alle anderen Staaten dieser Welt prüfen das Ablaufdatum der Gasdruckfedern nicht.
Ab dem 01.07.2019 entfiel die Prüfpflicht in Deutschland, da die Dinger aus dem Kapitel "sicherheitsrelevante Bauteile" gestrichen worden sind. Mein Prüfer sagte mir damals, dass er das Ablaufdatum bemängeln müsse, wenn ich vor dem 01.07. zur Prüfung käme, wenn ich danach kommen würde, dann nicht. Er erzählte mir auch, dass die Airbags in den 80ern, als sie von Mercedes erstmals in die S-Klasse eingebaut wurden, ebenfalls ein Ablaufdatum hatten und prüfungsrelevant waren. Wurde schnell wieder gestrichen.
Seit 01.01.2022 sind die Dinger auf Bestreben von BMW wieder in das Kapitel "sicherheitsrelevante Bauteile" aufgenommen und somit wieder abnahmepflichtig.
Warum BMW so ein Interesse daran hat, dass die billigen Dinger getauscht werden, weiß kein Mensch. Wahrscheinlich haben sie riesige Kontingente beim Zulieferer geordert und bleiben drauf sitzen.
Bei mir sind sie getauscht und Ruhe ist...
Gruß
Peter