Es wird keine Probleme geben, Originalteilenummer und Hersteller sind eingraviert und verglichen mit Baujahr ist das 100% legal.
Die ABE der originalen Klappenanlage wird sich auf den Fahrzeugtyp und die Nummer der EG-Typgenehmigung und ABE des Fahrzeugs beziehen.
In meinem Fall (produziert in 01/2018) hat sich weder der Typ (FLM2) und die Nummer der Genehmigung zu den Fahrzeugen Produktion vor 11/2017 geändert.
Allerdings sind der Klappenauspuff und das Pro Gewindefahrwerk nicht mehr im ETK für das Fahrzeug verfügbar.
Das Fahrwerk ist allerdings eintragungsfähig, da es sich auf die o.g. Daten bezieht.
Bei der Klappe sehe ich das ähnlich, habe aber noch keinerlei Unterlagen dazu finden können.