Das ist etwas tricky.
Ich würde das folgendermassen beurteilen:
Auf die AGA als Teil wirst du keine Gewährleistung oder Kulanz bekommen, für den Fall daß z.B die Klappe unmotiviert schliesst.
Das liegt daran, daß die AGA nicht als Teil für den B48D freigegeben ist.
Der Rest ist Ermessenssache deines Händlers, ob und in wie weit er einen Schaden mit der nicht freigegebenen Anlage in Verbindung bringt.
Die AGA greift z.B. absolut nicht in die Fahrzeugelektrik ein, der Anschluss ist komplett autark. Da sehe ich keine Gefahr.
Der B48D Motor unterscheidet sich übrigens unter anderem in der Befestigung der Downpipe am Kopf von dem B48.
Vielleicht kann man dir einen Strick daraus drehen wenn z.B. irgendein Vibrationsschaden am Abgasstrang auftritt.
Bei einem Motorschaden würde ich keinen Zusammenhang sehen.
Andersrum ist natürlich der Serienstand oder der Verbau von zugelassenen BMW Teilen für die Gewährleistung ausschlaggebend.
100%ige sicherheit kann und wird dir niemand geben.
Gab es nicht mal einen Fall wo das angepunktete Typenschild bei einem Pro Schalldämpfer verloren wurde und Gewährleistung abgelehnt wurde, weil Eibach Fahrzeugfedern verbaut waren ?