Hi,
es sind so gut wie alle Breiten im Gutachten enthalten. Von da her ist es egal, ob 12 oder 15 mm eingetragen werden. 15 mm ist eigentlich optimal für den JCW. Aber das ist dann auch Geschmackssache, 12 mm ist dezenter.
Zum Gutachten: es sind die sich aus der Verbreiterung ergebenden tatsächlichen ETs angegeben. Beispiel: die 7x18" Serienfelge hat eine ET von 54. Mit 15 mm DS ergibt sich eine ET von 39. Die muss im Gutachten drin stehen.
Es ist ein Teilegutachten, also keine Einzelabnahme nötig, nur eine ganz normale Eintragung.
Nach der Abnahme beim TÜV muss auch nicht sofort zur Zulassungsbehörde gefahren werden:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalterzu melden.