Wenn, dann 205/50, sonst wird der Abrollumfang zu groß.
Nur die Reifen, die in der EG-Bescheinigung stehen, dürfen ohne Eintragung gefahren werden.
Beiträge von Logan5
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Weil ich es gerade nochmal nachgesehen habe: die MAK Zenith hat eine ABE.
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Gefällt mir gut. Der Works muss sich optisch stärker vom S unterscheiden.
Zum gepixelten Kennzeichen: schaut mal in andere Auto-Foren, was da illegal rumgeschraubt wird (bzw. wurde). Da will man nicht, dass jemand weiß wer da so rumfährt - könnte ja Konsequenzen haben.
Bei einem Auto wo alles sauber eingetragen ist, ist das unnötig. -
ich hab das gleiche Problem mit den Bildern auch jedesmal, find das einfach geil wie in der heutigen Zeit sowas noch so kompliziert ist.Stimmt, für sowas gibt es ansch. noch keine Forensoftware. Es gibt im Netz aber genügend Grafikprogramme kostenlos, die Bilder datenmäßig reduzieren können. Sogar mit Bordmitteln (zumindest beim Macintosh) geht es: Bild in Vorschau öffnen und als jpg exportieren. Da kann man dann die Qualität und somit die Dateigröße einstellen.
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Ich auch nicht, aber es gibt (zumindest beim iPhone) die Option, Bilder beim Versenden mit iMessage automatisch in der Größe zu reduzieren. Schick dir das Bild selbst, dann sollte es eine passende Größe haben (falls die Option aktiviert ist).
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Ja. Ich vermute, dass jeder Empfänger einfach das stärkste Signal nimmt.
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Ich hab grad alle Mini-Gutachten bei H&R durchsucht, eine ABE hab ich nicht gefunden. So eine Änderung am Fahrwerk ist ja keine Lappalie, bis jetzt musste man die immer eintragen lassen.
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Weder für den F55 und 56 noch für irgend einen anderen MINI gibt's eine ABE. Ich glaube, dein Teilefuzzy will dir einen Wolf (sorry) aufbinden.
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aus diesem Grund habe ich H&R genommen, da ist eine ABE bei und muss nicht beim TÜV vorgeführt werden.
ABE? Wo hast du das denn her? Laut H&R gibt es nur ein Teilegutachten (alles andere würde mich auch wundern).
Aus dem H&R-Gutachten:Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. -
Sieht auf einem Works ungewohnt aus. Müsste man real sehen. Und ja, der muss tiefer!