Haben sie ansch. auch gemerkt, dass das jetzt ein unglücklicher Name ist. ![]()
Beiträge von Logan5
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habe gehört für die Corona-Spoke Felgen soll es wechselbare/farbige Inlets geben?
Dafür gibt es nur Desinfektionsmittel

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Zulassungszahlen MINI SE:
Januar: 12
Februar: 52
März: 326 -
Das Angebot vom ADAC kannte ich noch gar nicht. Interessant.
Ich denke damit (inkl. EnBW) und der Maingau (enthält auch Ionity) hat man fast alles abgedeckt.
Ich selbst werde über Naturstrom laden, da ich da schon Kunde bin (ich werde aber auch zu 99% zu hause laden):
https://www.naturstrom.de/priv…aet/naturstrom-ladekarte/ -
Dort unter 82L steht nicht das in Verbindung mit dieser Bremse die Felge nicht zulässig ist...wieso dann dieses Gutachten ?
Das gleiche steht in der ABE von einer speziellen MAK-Felge auch drin.
Konnte mir der Vertrieb auch nicht erklären. Vermutlich wusste der Prüfer der das Gutachten erstellt hat, nur, dass es die Leistung bis 231 PS gibt.
Und das bestimmte Modelle die große Bremse verbaut haben. Aber nicht, dass es die 231 PS nur in Verbindung mit der Bremse gibt.
Von den jeweiligen Fahrzeug-Modellen haben die oft keine Ahnung. Genau so wie in den Konfiguratoren einiger Felgenseiten F56 Cooper S mit 163 PS aufgelistet sind.
Und so kann es schon mal vorkommen, dass in so einem Online-Konfigurator Felgen für den JCW angeboten werden, die dann an der Bremse anstehen
auf der Suche nach Felgen für den Works
Wenn deiner ein FML2 ist, gilt das Gutachten eh nicht. Ausser FML2 ist auch aufgeführt.
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Schnell ist er nicht, aber auch der Landstraße wird er einfach Spaß machen.
Er macht auf der Landstraße extrem viel Spaß. Vor allem aus Kurven wieder raus beschleunigen ist sehr unterhaltsam.
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Tja, die Bürokratie...
Es ist verrückt - und interessant – wie falsch offenbar beschildert wird:
http://www.vzkat.de/2018/Elekt…hrzeuge-Ladestationen.htm -
Interessant in diesem Zusammenhang:
§39 Absatz 10 StVO
Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Abbildung KFZ mit Stecker] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach §9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.
image.jpeg
Diese Unterscheidung bewirkt, dass Elektrofahrzeuge, die nicht über ein E-Kennzeichen verfügen, auf einem nach EmoG gekennzeichneten Stellplatz (Sinnbild "KFZ mit Stecker") ordnungswidrig parken. Das mag absurd klingen, stellt aber die gegenwärtige Rechtslage dar. Diese vermeintliche Spitzfindigkeit wird in einigen Städten bereits in der Verkehrsüberwachung angewandt - sprich ohne E-Kennzeichen gibt es auf solchen Stellflächen auch für Elektrofahrzeuge ein Knöllchen - selbst wenn diese offensichtlich per Kabel an die Ladestation angeschlossen sind und geladen werden. -
Machbar bestimmt, jedoch ist das Risiko einfach zu groß, dass die Batterie am Ende des Tages beim Aufsetzen Achaden nimmt.
Die Batterien sind ja nicht blank verbaut, sondern in einem sehr stabilen Gehäuse. Bei Crashtests wurde festgestellt, dass durch dieses stabile Gehäuse das Fahrzeug sogar insgesamt versteift wird.
Für viele E-Fahrzeuge gibt es sowohl Federn als auch Gewindefahrwerke (z.B. i3, Nissan Leaf, Tesla, Renault Zoé). Ich wüsste keinen Grund, warum ausgerechnet der MINI da was besonderes sein sollte.
Meiner Meinung nach ist bei einem Verbrenner das Risiko höher – eine aufgerissene Ölwanne kommt schon mal vor. Der Unterboden vom E-Auto ist dagegen glatt.