Gefälligkeitsgutachten oder weil das einfach immer Auslegungssache jedes einzelnen Prüfers ist?
Nein. Das Gutachten (Teilegutachten oder ABE, egal) gilt nur mit Serienfelgen, weil bei der Erstellung des Gutachtens natürlich von einem Serienauto ausgegangen ist - die können ja schlecht alle Felgen auf dem Markt mit dem Fahrwerk testen. Jetzt liegt es am Prüfer zu entscheiden, ob die Kombi Fahrwerk und XY Felgen ein Problem hat oder nicht (also ob die Räder irgendwo streifen).
Ich vermute mal, dass du nicht bei einem TÜV, sondern bei Dekra, GÜS etc. warst, kann das sein? TÜV hat im Westen Deutschlands mehr Befugnisse als die anderen Vereine. (Ich glaube, im Osten ist es dafür die Dekra).
Also: zu einem richtigen TÜV (falls es ein TÜV war, zu einem anderen) fahren, Kombination Fahrwerk / Räder per Einzelabnahme abnehmen lassen, fertig.