Wennst LED hast, wirds vermutlich egal sein. Bei normalen Glühbirnen könnte es schwieriger werden.
Lampen leuchten ja je nach Einsatzzweck unterschiedlich stark.
Zu bedenken ist jedenfalls, daß es ja gesetzliche Vorgaben zu der Größe der Leuchtflächen gibt.
Wäre die Fläche der Bremslichter zu klein, könnte ebenfalls die Betriebserlaubnis erlöschen.
Ob der TÜV das bei der Überprüfung auch bemängelt... keine Ahnung.