So sagte mir letztes Jahr der Reifenhändler meines Vertrauens,
Nicht repariert werden dürfen Schäden an den Reifenflanken. Ebenfalls nicht repariert werden dürfen sogenannte Hochgeschwindigkeitsreifen. Dies sind Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex V, W und Y, die für Geschwindigkeiten bis zu 240, 270 und 300 km/h
Musste dann auch zwei neue haben
Sowas in der Art habe ich auch gelesen.
Da ich die Reifen erst wenig gefahren hab, hoffe ich zumindest mit einem Reifen auszukommen,
sollte eine Reparatur unmöglich sein.
