Beiträge von aolbernd

    Verdeck öffnen mit Funkfernschlüssel


    frag mal bei "qwer" nach. Er hat das Teil verbaut und Hilfe für Interessierte Selbsteinbauer angeboten.


    PS: Das Verdeckmodul lässt sich beim Fahrzeugverkauf problemlos rückrüsten. Für das gebrauchte Modul bekommst Du bestimmt noch 200€ oder mehr. Der Farzeugkäufr wird Dir diese Summe nicht zusätzlich zahlen (nice to have aber bitte ohne Aufpreis), also raus damit und im Marktplatz verkaufen.

    Das Teil kannst Du doch selbst anklemmen. Anleitung findest Du hier im Forum (Sitzbank raus, Seitenverkleidung ab, anklemmen, fertig).
    Vorteil gegenüber Komfortzugang ist, das du das Verdeck auch aus wesentlich höherer Entfernung bedienen kannst. Beim Komfortzugang geht das nur solange Du Dich im Erfassungsbereich der Fernbedienung befindest. Außerdem muss man zum öffnen des Verdecks nicht die ganze Zeit den Verdeckknopf gedrückt halten - antippen genügt für vollautomtisches Öffnen und Schließen.


    ....ist das von mir nur eine Funktionsbeschreibung oder schon Werbung?

    Die Messung über die Raddrehzahl ist halt nicht mehr zulässig....

    das steht jetzt wo genau? Der Reifenhändler erzählt so was gern, weil er ja dann die 100€ für die Sensoren mitnehmen kann. Ob alle Aussagen der Wahrheit entsprechen kann und möchte ich nicht beurteilen. Ich habe keine Gesetzespassage finden können in der steht, das die Sensoren verbaut sein müssen oder das indirekte Messungen unzulässig sind.
    Wie Ihr schon schreibt: es bleibt jedem selbst überlassen was man macht. Aber das ist noch kein Grund hier Annahmen oder Hörensagen als Tatsache zu verbreiten. Auch diese Panikmache mit Unfall, Reifenplatzer und Gutachten ist sehr weit hergeholt. Wenn der Reifen platzt ändert auch ein Konrtollsystem nichts daran. Auch die Warnmeldung der Sensoren kann vom Fahrzeugführer missachtet werden. Solange nicht direkt eingreifende Systeme wie ABS umgangen werden ist das wenig relevant. Ansonsten müsste der Gutachter schon nachweisen, das der Unfall so nicht passiert wäre, wenn die Sensoren verbaut gewesen wären, was ich mir schierig bis unmöglich vorstelle.

    Mal ehrlich: wer will das denn prüfen? So was wird höchstens bei der HU relevant. Wenn da keine Warnleuchten wild blinken wird der Tester wohl kaum Reifen abziehen lassen um zu testen ob Sensoren verbaut sind.
    Man kann es auch übertreiben.


    "Ich fürchte das der MINI in good old Germany mit Sensoren geprüft und frei gegeben wurde".... Ich glaube kaum , das sich das KBA die Druckmessung vorführen lässt um die Zulassung zu erteilen. Die nehmen Ihr Gesetzbuch/ Vorschriftenbuch in die Hand : Reifendruckkontrollsystem verbaut - Haken dran, nächster Prüfpunkt.

    Das System kann bei BMW MINI nicht wie bei Skoda (geht das wirklich??) per längerem Knopfdruck deaktiviert werden!


    Vielleicht interessant ACE CLUB „RDKS deaktivieren verboten“.
    https://www.ace.de/der-club/ne…eaktivieren-verboten.html

    Die Gesetzgebung vom 01.11.2014 setzt die EU Verordnung Nr. 661/2009 um. Neufahzeuge ab diesem Stichtag müssen ein Reifendruckkontrollsystem RDKS haben. Es gibt allerdings keine Vorgabe, welches System verwendet werden muss. Die indirekte Messung über ABS- Sensoren ist also ebenso möglich wie die direkte Messung per Drucksensor.
    Daher ist die Aussage des ACE nicht ganz richtig. Komplette Deaktivierung ist sicherlich nicht stattgaft, der Wechsel von einem System (Direkte Messung per Felgensensor) zur indirekten Messung (über Radsensoren) dürft wohl nicht verboten sein, da die Auflage der Drucküberwachung ja nicht umgangen wird.

    Laut Gutachten darfst Du tatsächlich nur 205er auf dem Mini fahren, was aber eigentlich untypisch ist, weil es bei anderen 8J Felgen genau anders herum ist (215 vorgeschrieben, 205 nicht möglich).
    Ich denke, das ein Gutachter 215 einträgt, weil der Gummi wesentlich besser auf der Felge liegt. Per Einzelabnahme ist fast alles möglich.