@Flitzi, genau so ist es mit der MwSt & ex-Privatperson.
Würde es ein ex-Leasing Auto sein oder von einem Unternehmen wäre die MwSt ausweisbar.
Der Händler hatte auch den Wagen klar als "MwSt nicht ausweisbar" gekennzeichnet.
An sich alles kein Problem , wenn nicht diese EU Reglung wäre , das ein Neuwagen als Neuwagen gilt,
wenn er diese beide Kriterien nicht erfüllt ,sonst muß ich in L , die 17% MwSt nachzahlen.
Gilt als Neuwagen - laut EU Richtlinie , in meinem Fall <6000km (der MX-5 in Passau hat 3251km drauf...)
https://www.adac.de/rund-ums-f…n/import-export/reimport/