Feste und grundsätzliche Fristen für die Dauer
einer Reparatur bzw. der Teilebeschaffung
gibt es nicht, u.A. da zahlreiche Faktoren eine
Rolle spielen können, wie an anderer Stelle bereits erläutert.
Meine Empfehlung (keine Rechtsberatung!):
Schriftlich eine Frist von 1-2 Wochen
zur vollständigen Reparatur zu setzen.
Nach erfolglosem Fristablauf in Verzug setzen,
Schaden beziffern und geltend machen.
Anwalt? Hängt ebenfalls von der Situation,
bspw. auch der Kostenübernahme ab!
In der Regel hilft es, miteinander zu sprechen
Fristsetzung kann dennoch nicht schaden ![]()
