Leasingexperten hier im Forum
Da ich nicht weiß, bei wem Du Leasing und Bestellung getätigt hast,
ganz allgemein:
Bzgl. der Änderung ist immer der Eigentümer zu informieren
und muss sein Einverständnis geben (Eigentümer == Leasinggeber).
Damit hat der Händler Nichts zu tun
kann u.U. vermitteln.
Die Rückgabe ist eine andere Sache. Willst Du da heute
auf der sicheren Seite sein, sorgfältig überlegen,
wer in x Monaten oder Jahren das Kfz zurücknehmen wird
und wer Dir überhaupt eine Rechtssicherheit bieten kann.
Im Zweifel kannst Du das heute noch gar nicht sagen.
Ab und an kommt eine Insolvenz dazwischen oder man
gibt aus anderen Gründen das Auto an anderer Stelle in Zahlung.
Die Originalteile definitiv behalten.
Diese gehören nämlich dem Eigentümer, siehe oben ![]()
Wenn es blöd läuft, musst Du halt zurückrüsten.
Sollte idR aber vorher zu klären sein und kein Problem geben.
btw: Freigabe für Tuning Individualisierungen bei Leasing - Wie möglich und was muss man beachten?
