Steuerbefreiung bei Neuzulassung bis Ende 2025! BAFA bis Ende 2021.
Mittlerweile sogar 10 Jahre:
"Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 (§ 3d Abs. 1 KraftStG)."
beides richtig. Nur nochmal um es etwas zu ordnen, jemand der sich da nicht so auskennt, könnte vielleicht ansonsten etwas durcheinander kommen.
Die Steuerbefreiung beträgt 10 Jahre für Fahrzeuge, die bis 31.12.2020 zugelassen werden. Also bei Zulassung am 31.12.2020 somit bis 31.12.2030. Würde es z.B. erst am 01.01.2021 (was wegen dem Feiertag natürlich nicht wirklich geht) zugelassen werden, wäre es gar nicht steuerbefreit, die vor dem 01.01.2021 aber weiterhin bis 2030.
Da das natürlich etwas unpraktisch ist, da man ja will, dass mehr E-Autos verkauft werden, aber die Lieferzeiten mittlerweile fast überall so lange sind, das aktuell bestellte wahrscheinlich nicht mehr in 2020 zugelassen werden können, hat die Regierung eine Verlängerung bis zum 31.12.2025 beschlossen. An den 10 Jahren ändert sich nichts, aber die Fahrzeuge können bis 2025 zugelassen werden. Also obiges beispiel mit Zulassung am 01.01.2021 und der neuen Regelung --> steuerfrei bis 01.01.2031.
Soweit ich das gesehen habe, ist die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und somit noch nicht in Kraft. Wird aber sicherlich noch kommen, hier habe ich zumindest den Referentenentwurf zur Änderung gefunden.