Genau das meinte nämlich der Prüfer zu mir. Das die Teile im Falle eines Falles zum Geschoss werden können. Daher braucht er unbedingt ein Datenblatt über das verwendete Material und vor allem auch über den Kleber. Die Klebekraft ist dem Prüfer wohl wichtig.
Vergiss die sch… „Plastikdinger“.
Selbst bei einer „Gefälligkeitseintragung“ haftet IMMER der Fahrzeughalter.
Das kann aber auch niemandem auffallen und 100-Jahre gut gehen, selbst bei einem Unfall.