Alles anzeigenJetzt bin ich auch verwirrt
, in der ABE von Ronal (http://gutachten.bmf-application.com/ga/ABE/48105.pdf), unter Punkt 10:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen istdie Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Aber im Gutachten (http://gutachten.bmf-applicati…0588-104-G0-26c-1-001.pdf) steht die Auflage A01...
Ich frag mal die Jungs vom TÜV das die mir den Zettel für A01 geben, dann muss auch nichts eingetragen werden
Die Fahrzeugpapiere müssen nicht berichtigt werden, aber dank Auflage A01 musst du zum TÜV und die Räder abnehmen lassen.
Musste ich mit meinen BBS Rädern auch machen. Kostete 60 EUR oder so.