Ich gebe zu bei der 1. Aktion weiderholen von Bearbeitunggebühren habe ich auch mein Geld zurück geholt. Und das hat Problemlos geklappt, da kein Anwälte nötig war.
Hier ist das ja etwas anders, ich meine mal eine interne Info gelesen zu haben das "unsere" Verträge rechtens sind.
Mal abgesehen davon, was hat man, Geld zurück wohl kaum. Den man hat ja ein Auto gekauft das bezahlt werden will. Wenn das Geld nicht von der Bank gekommen wäre ?! Auto ebenfalls zurück wäre wohl ein separater Rechtsstreit. ?!
Dem Anwalt ist es egal, wenn es eine Rechtsschutz Versicherung gibt wahrscheinlich noch weniger als ohne. Wenn man als Mandant unterschrieben hat bekommt er sein Geld von wem auch immer. Der lacht sich eins.
Na ich wünsche denjenigen jedenfalls das gleiche Glück was mir mal passiert ist aus jugendlichen Leichtsinn und Unverstand. Gefühlt kaue ich da heute von. Nach über 30 Jahren.