Grundsätzlich ja, aber sollange es
Ich sehe das so:
Sollte es einen Rückruf für Dein "Wunschfahrzeug" geben, und dieser ist noch nicht ausgeführt, dann ab zum Händler und machen lassen.
Expliziete Rückrufe werden wenn denn vom KBA gefordert direkt od. über BMW ( MINI ) an den jeweiligen Halter übermittelt. Aus Alterssicht also gegenwärtig nicht zu erwarten.
Alles was im Rahmen der Garantie ( Werksgewährleistung ) gemacht wurde, ist dem jeweiligen Besitzer mitgeteilt worden, aber über Halterwechsel, Laufzeit kann das ja mal in Vergessenheit geraten.