Beiträge von bwm

    Ich hab mal ne Frage zur Mini Connected app.

    Frauchen und ich teilen uns gelegentlich den Mini und aktuell hat sie nur einen Account, in den wir uns beide immer mal wieder einloggen. Das Problem: immer, wenn ich mich einlogge wird sie ausgeloggt und andersrum. Komplette login Daten (Mail, passwort, pin) müssen jedes mal eingegeben werden.


    Lässt sich der selbe Mini in mehreren Accounts hinterlegen? Also können wir das Problem lösen, wenn ich mir einen eigenen Mini Account erstelle und das selbe Auto dort hinterlege? Oder gibt es eine andere Lösung für unser Problem?

    In den USA und Kanada dürfen die hinteren Blinker als leuchtende Bremsleuchten ausgeführt sein, vorne orange. Wobei man in den USA dank sehr uneinheitlicher State Laws und mangels Hauptuntersuchung auch viele zulässige und unzulässige Modifikationen sehen kann. Darunter sicher auch ein paar modifizierte Blinker. Überall sonst sind Blinker meines Wissens Orange ausgeführt.


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    Dachtest du echt, dass die Blinker weiß leuchten würden? Erzähl das bloß nicht deinem Händler..

    Alle leuchten haben in der EU eine vorgeschriebene Leuchtfarbe. Für Fahrtrichtungsanzeiger ist das Orange bzw Bernsteinfarben. Das muss so und darf niemals anders sein. Früher hat man die verschiedenen Leuchtfarben gemacht, indem man gelb leuchtende Glühlampen hinter Filterglas gepackt hat. Das doofe daran: die hatten auch die jeweilige Farbe im ausgeschalteten Zustand. Dann gab es eine ganz neue Idee: Blinker Leuxhtmittel wurden direkt mit einem Farbfilter beschichtet. Der Vorteil daran: das Glas vor dem Blinker konnte durchsichtig sein. Man konnte zwar oftmals noch die Beschichtete Glühlampe sehen aber dennoch hieß das dann schon "weiße Blinkleuchten". Jetzt in Zeiten von LED hat man sogar noch mehr Spielraum mit den Farben. Durch geschickte Wahl der Leuchtfarben der LED kann das Glas im Prinzip irgendeine Farbe haben. Verkauft wird das aber immernoch als weiße Blinker


    Angeschaltet müssen die aber wie gehabt Orange leuchten

    Hier mal ein brandfrisches Video zu den Basics der Elektromobilität. Leider nutzen die Amis und damit auch er in seinem Video halt noch immer dämliche Einheiten (es ist sogar noch schlimmer geworden..MPGe)aber die Grundlagen stimmen natürlich trotzdem.


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    minimax666 und weitere: vielleicht kann er die Einheiten besser erklären als ich? Ich habe mir so ein bisschen zur Aufgabe gemacht die (nicht existierenden) kW/h aus den Köpfen zu vertreiben und bin ja weiterhin nicht sonderlich erfolgreich. Es gibt nur Watt (W) bzw Kilowatt (kW) und Kilowattstunden (kWh) als wichtige Einheiten am Elektroauto. Volt und Ampere spielen auch eine Rolle aber die ergeben schlussendlich auch wieder nur Watt und kW.

    Dabei beachten: das muss sowieso eingetragen werden. Wenn der Abrollumfang kleiner wird, zeigt der Tacho tendenziell zu viel an. Das ist im gewissen Rahmen OK. Wenn der Abrollumfang aber größer wird, zeigt der Tacho tendenziell zu wenig an. Und das ist prinzipiell erstmal nicht erlaubt.


    Man hat dann noch ein paar Möglichkeiten. Möglichkeit 1 ist: im CoC stehen ja noch andere Reifengrößen drin. Ich habe jetzt nicht nachgerechnet aber es ist durchaus möglich, dass eine davon einen größeren Abrollumfang hat, als der 205/45R17. Wenn der neue Abrollumfang zwischen 2 zulässigen Umfängen liegt, ist die Eintragung relativ simpel. Das kann der Prüfer dann rein aufgrund der Papierlage eintragen.

    Wenn nicht wird es komplizierter. Als allererstes brauchst du einen Prüfer, der überhaupt Bock darauf hat. Der Schritt ist erstmal einer der schwierigsten. Dann musst du (natürlich nachdem du mit dem Prüfer darüber gesprochen hast) mit aufgezogenen Reifen da hin. Er prüft dann erst im Stand, dass die Reifen nirgendwo anecken und muss dann noch einen Fahrtest machen, bei dem Tachovorlauf, ABS, ESP und so Späße auf Funktion überprüft werden. Dann kann er das eintragen. Wenn was nicht klappt hast du Pech gehabt. Keine Eintragung und die Reifen sind trotzdem nicht mehr neu.


    Hab das Prozedere gerade am Motorrad durch. Hat mich 270€ gekostet plus Gebühren auf der Zulassungsstelle. Und ein Jahr suchen nach einem Prüfer.

    Die Schalter laufen heute bei vielen Fahrzeugen nicht mehr über eine elektrische Verbindung zum jeweiligen Steuergerät, sondern über einen gemeinsamen Bus. Die Fahrzeuge erkennen daher sogar, welcher Schalter genau eingebaut ist, und verhalten sich entsprechend (falls es mehrere Versionen gibt). Bei VAG kenn ich mich da mal wieder besser aus und da hatte ich das Thema auch. Ich habe in meinem Superb das virtuelle Cockpit nachgerüstet, das es eigentlich erst im Nachfolger gab. Beim virtuellen Cockpit sind die Lenkrad-Tasten anders belegt. Statt einer Telefon- hat man eine Viewtaste. Und obwohl alle beteiligten Steuergeräte auf der neuesten Version waren wusste mein Auto, dass das eine Telefon-Taste ist.


    Ich vermute wieder einmal, dass das bei BMW/Mini genauso ist.

    Also selbst in dem Fall, wo die Taste ja bloß die gleiche Funktion haben sollte, die die selbe Taste in einer anderen Version des Autos hat, ging das schon nicht. Ich glaube daher absolut nicht, dass man ohne tiefergehende Kenntnisse in der Programmierung von Steuergeräten andere Funktionen da rauf legen kann

    Ja gut in beiden Themen sind hunderte Seiten sinnloser Diskussionen über Gott und die Welt. Sich da durch zu lesen dauert Stunden und schlauer ist man danach auch nur bedingt.


    Da steht ein bisschen was zur Nachrüstung allgemein drin



    Hier jemand mit einem ganz ähnlichen Fall, der hat wohl ezwas über 100€ zurück erstattet bekommen.

    Und hier noch 2, die 150€ bekommen haben


    Und hier noch einer mit fehlender Ambiente Beleuchtung, wo schlussendlich gewandelt wurde. Allerdings wenn ich das richtig verstanden habe auf der Grundlage der 14 tägigen Widerrufsfrist im Fernhandel (da Corona Lockdown und damit Kommunikation nur per Telefon und Mail) aber dennoch: auch so etwas vermeintlich kleines wie eine fehlende Ausstattung kann zur Wandlung führen


    Wenn du die "harte Karte" Wandlung spielen willst, solltest du auch bereit sein, so weit zu gehen. Keine Ahnung, wie wichtig dir die LRH ist? In der aktuellen Lage bekommt der Händler den Wagen auch an jemand anderes verkauft. Vielleicht sogar für mehr Geld als an dich. Insofern ist das für den Händler keine große Drohung.

    Üblicherweise wäre eher der 1. Service inklusive oder sowas. Wobei der 1. Service am SE erst nach 2 Jahren ansteht.


    Warum ich so exzessiv gesucht habe: mir war so, als hätte hier jemand berichtet, dass sein Mini zwar ohne LRH ausgeliefert wurde, die wurde aber im Werk soweit vorbereitet und nur das fehlende Teil (ich vermute Steuergerät) wurde dann beim Händler eingebaut. Das war aber zu der Zeit, wo die LRH flächendeckend nicht lieferbar war und das wurde genau so vom Werk an den Händler und von diesem an den Kunden kommuniziert. Ich kann den Beitrag aber gerade ums verrecken nicht finden, eventuell war das also doch ein anderes forum.


    Ich würde mich erstmal ohne Anwalt mit dem Händler unterhalten und wie gesagt die Karte Wandlung nur spielen, wenn dir die LRH wirklich so wichtig ist, dass du dafür komplett auf das Auto verzichten kannst. Und auch dann wäre für die Auseinandersetzung mit dem Händler eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.