Ja und wenn die BAFA den Antrag erstmal ablehnt hast trotzdem du die Rennereien. Schlussendlich kann die BAFA jeden Antrag erstmal ablehnen, aus welchen selbst ausgedachten Gründen auch immer. Wenn du der Meinung bist, dass du im Recht bist, kannst du Einspruch einlegen und dann deinen Anwalt mit Arbeit beglücken.
Ob das aus dem Gesetz so hervorgeht weiß ich nicht. Ich kenne den Gesetzestext nicht und bin außerdem kein Jurist. Aber die BAFA als bewilligende Behörde legt grundsätzlich selbst "Spielregeln" fest und laut denen muss die Modellbezeichnung und der Basislistenpreis 100% identisch mit der Liste der förderfähigen Fahrzeuge sein.
Auf der BAFA Seite steht das in der Deutlichkeit nicht aber auch dort steht:
Zitat
Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
Auf der Liste stehen 4 Minis mit 2 verschiedenen Nettolistenpreisen. 27.310,92€ und 30.000€
Ein Mini mit einem gemäß Rechnung anderen Basislistenpreis steht im Umkehrschluss nicht auf der Liste und ist damit (laut BAFA) nicht förderfähig.
Das bestätigen die Erfahrungen im Netz.
Also sofern der Netto-Basislistenpreis gemäß Rechnung ein anderer ist als 30.000€ würde ich mir wie in Stefans Empfehlung entweder vom Händler einen schrieb holen, der bestätigt, dass das Fahrzeug formell förderfähig ist (dann wäre der Händler nämlich in der Pflicht, wenn er es doch nicht ist) oder zumindest noch ein bisschen mit dem Antrag abwarten und schauen, ob der neue Basislistenpreis eventuell noch auf der Liste auftaucht. Man hat ja ab Zulassung 1 Jahr für den Antrag Zeit. Wenngleich ab Januar geringere Fördersätze gelten, daher sollte man das Jahr eher nicht ausreizen. Aber bis November oder ggf Dezember kann man ja noch warten mit dem Antrag.