Beiträge von bwm

    Das ist typisch. In den AGB steht drin, dass eine mögliche Preiserhöhung unter gewissen Umständen zulässig ist, "wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen".

    Im Umkehrschluss heißt das, dass die Preisänderung unzulässig ist, wenn kleiner gleich 4 Monate dazwischen liegen.

    Wie genau man das jetzt rechnet (Beginn oder Ende des LT-Monats? Datum Vertrag oder AB?) ist Sache der Anwälte aber soweit ich ihn verstanden habe, lagen / liegen weniger als 4 Monate dazwischen, insofern verstehe ich sehr gut, dass er einen Anwalt einschalten will. Wie schon richtig erwähnt muss ja die Produktion dafür nicht umgestellt werden. Alle gewählten Optionen sind noch verfügbar. Nur halt aufgrund einseitiger Entscheidung von Mini aus nicht mehr einzeln, sondern nur noch im Paket mit anderen Ausstattungen. Aber dann muss Mini halt die zusätzliche Ausstattung mitliefern. Das ist ja dann nicht sein Problem.

    Allerdings wird sich die Lieferzeit um die Dauer des Verfahrens nach hinten verschieben. Ob er jetzt noch 2 Jahre auf das Auto warten kann ist natürlich seine Sache


    Ich persönlich würde wenn kleiner gleich 4 Monate zwischen Vertrag und unverbindlichem Liefertermin sind zum Anwalt gehen und wenn es mehr ist die Preiserhöhung entweder schlucken oder halt stornieren.

    Zeitnah bekommt man das Auto aber nur, wenn man die Erhöhung schluckt

    Meiner wäre der Cargo:

    Meiner auch, allerdings in der "Dark Side Edition"

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    Wir haben auch noch eine Skoda Bestellung laufen. Die schaffen es aus meiner Sicht deutlich besser (kundenfreundlicher) mit der Krise umzugehen. Es gibt dort das Angebot auf eins von drei Ausstattungspaketen zu wechseln und das Auto schneller als geplant zu erhalten oder die bestehende Bestellung weiter laufen zu lassen und das Auto dann etwas später zu erhalten. Das finde ich fair. Dagegen entwickelt die Bestellung bei Mini irgendwie einen faden Beigeschmack…

    Das ist aber nicht flächendeckend so. Ich bin noch im Octavia RS Forum aktiv und in dem dortigen Fred beschweren sich gerade auch viele über die sehr langen Lieferzeiten.

    Da ist zum Beispiel einer, der hat 05/21 bestellt, Produktion war für 07/22 geplant. Ist jetzt auf unverbindlich 01/23 verschoben. Status gibt es auch keinen. Wenn der denn so bleibt wären das 20 Monate Lieferzeit. Genauso wie ich meinen Mini nach 3 Monaten Lieferzeit bekommen habe sind Einzelschicksale halt nicht repräsentativ für die große Masse. Die große Masse der Bestellungen sieht gerade bei allen Herstellern gleich aus. Stornierungen, Anpassungen und Verschiebungen von frei konfigurierten Fahrzeugen sind bei allen Herstellern an der Tagesordnung.

    Würde mich mal interessieren, welcher Anwalt sowas zur Klage einreicht. Viel Spaß dabei, du kannst gegen einen Konzern nur verlieren. :)

    Ganz so einfach ist das nicht. Erstmal gilt weiterhin das, was Dr1ver ja richtig angemerkt hat: sofern man nicht in einer Niederlassung bestellt hat, klagt man erstmal nur gegen den Händler, der ja wirtschaftlich selbstständig ist. Nicht gegen Mini.


    Die Lage mit der höheren Gewalt ist auch nicht ganz so einfach. Natürlich wird Mini bzw. der Händler sich erst einmal auf höhere Gewalt berufen. Ob das vor Gericht so Bestand hat kann vorher keiner sagen. Im übrigen gibt es inzwischen auch in Europa so etwas wie eine Sammelklage (in Deutschland heißt das Musterfeststellungsklage). Wenn dort Aussicht auf Erfolg besteht, wird es wie bei der VAG Dieselgeschichte Anwaltskanzleien noch und nöcher geben, die aus dem Boden sprießen und für sich und ihre Klage Werbung machen. Und dann klage nicht ich gegen Mini sondern ich und meine 5.000 Freunde gegen Mini und da sieht das mit den Aussichten auf Erfolg schon wieder ganz anders aus. Soweit ich die Musterfeststellungsklage verstehe ist das auch bei vielen Klägern gegen viele Beklagten (Händlerstruktur) anwendbar


    Und auch das Ding mit der höheren Gewalt ist etwas komplexer. Höhere Gewalt ist nicht einwandfrei definiert aber der BGH hat das schon vor inzwischen 70 Jahren mal so festgelegt:

    Zitat

    "ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist.“

    Dafür ist Vorweg erstmal ganz wichtig zu verstehen, dass kein Mensch Mini bzw. BMW dazu gezwungen hat, nur einen Hersteller für Kabelbäume zu qualifizieren und den auch noch in der Ukraine zu haben. Die Lieferantenstruktur ist ja rein in Minis Verantwortung und damit eigentlich nicht "betriebsfremd". Bei den Computerchips war das noch was anderes. Da ist der globale Markt komplett zusammengebrochen. Der globale Markt für Kabelbäume ist aber nicht zusammengebrochen. Nur der für Kabelbäume aus der Ukraine. Die, die nach Kriegsbeginn bestellt haben sind da sowieso raus. Das Ereignis Ukrainekrieg war nach Beginn des Krieges nicht mehr unverhersehbar und taugt damit nicht mehr als Qualifizierung für höhere Gewalt. Ganz davon abgesehen, dass die Ukraine sich seit 2014 faktisch im Krieg befindet. Da steht die ganze "unvorhersehbar"-Argumentation auf etwas wackeligen Füßen.


    Ich hatte beruflich (Internationaler Service von Kraftwerken) etwas mit dem Thema höhere Gewalt im Rahmen von Corona zu tun. Schlussendlich war dann die Aussage der Legals - für beide Seiten - Pech gehabt. Jeder musste die Corona-bedingten Mehrkosten (teurere Unterlieferanten, Personalkosten für Quarantäne, regelmäßige PCR-Tests usw usf) auf seiner Seite einfach selbst tragen. Wenn wir als Lieferant also das Personal 2 Wochen in Quarantäne schicken mussten, dann sind wir auf den Kosten für die Arbeitszeit, Hotel, Löse usw einfach sitzen geblieben.

    Übertragen auf Mini könnte man Sagen: Wenn Mini jetzt Kabelbäume in Einzel-Handfertigung in Deutschland für 10.000€ das Stück fertigen lassen muss ist das prinzipiell erstmal Minis Problem, nicht das des Käufers.


    Bei uns ging es da teilweise um Millionenbeträge pro Fall. Bei Mini ist ja der Schadenersatz grundsätzlich auf 5% des Kaufpreises gedeckelt, also 1.500 bis 2.000€ pro Kunde. In Summe geht es da natürlich auch um Millionen aber Millionen auf Tausende Einzelkunden ist halt nochmal was anderes als Millionen im Einzelfall. Daher ist der Ausgang der Verfahren komplett ungewiss. Und ich bin ja grundsätzlich auch auf deiner Seite: Man kann sich jetzt mit Mini um Schadenersatz streiten aber dadurch bekommt man nicht schneller ein Auto. Auch das Gerichtsverfahren wird sich über Jahre hinziehen und im schlimmsten Fall landet man am Ende bei Mini / BMW auf einer schwarzen Liste und die Verkaufen einem überhaupt kein Auto mehr. Als Endkunde sitzt man da insgesamt am kürzeren Hebel. Und es ist ja auch weiterhin die Situation, dass alle Hersteller Lieferprobleme (bei Wunschkonfigurationen) haben. Gerade Kia und Hyundai punkten aktuell immer wieder mit Lagerfahrzeugen aber die kann man sich halt nicht mehr konfigurieren. Daher stelle ich den Sinn der ganzen Meckerei und - eventuell - Klagerei auch in Frage.

    Aber so klar wie du das darstellst ist die Lage halt auch nicht

    Wenn man das Licht auf "an" stellt muss es unabhängig von hell oder dunkel hinten auch angehen. Dafür muss der Schalter im Uhrzeigersinn bis ans Ende gedreht werden. Bei A ist tagsüber nur TFL an (nur vorne) und nachts Abblend (v+h)

    Auf 0 ist nur TFL vorne an

    Auf Parklicht-Stellung weiß ich gar nicht genau. Glaube vorne TFL und hinten auch an.

    Auf Abblend sollte vorne Abblend und hinten Licht an sein

    Ich frag mich auch immernoch was genau ihr euch von der Streitereien erhofft. Mini wird das Fahrzeug nicht in der gewünschten Konfiguration zum gewünschten Preis liefern.


    Die AGB schweigen sich zu Verkäufer-Stornierungsmöglichkeiten aus. Aber bei den allermeisten wird die Zeitstrecke zwischen Bestellung und unverbindlichem Liefertermin 4 Monate oder länger sein. Da ist die Lage ziemlich klar. Der Verkäufer darf den Preis erhöhen. Wenn die Erhöhung mehr als 5% beträgt dann dürft ihr die Erhöhung so entweder annehmen oder halt vom Vertrag zurücktreten. Das war's an Möglichkeiten.


    Bei weniger als 4 Monaten zwischen Bestellung und unverbindlichem Liefertermin darf er den Preis prinzipiell erstmal nicht erhöhen. Wenn er es trotzdem tut könnt ihr zumindest erstmal auf Erfüllung bestehen und gucken, was passiert.


    Schadensersatz wird als Privatperson sehr schwierig. Grundsätzlich ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers (keine Ahnung, ob die überhaupt gegeben ist - ich würde sagen nein) auf 5% des Kaufpreises begrenzt. Ein geringerer VK Preis des gebrauchten durch die längere Nutzung zählt im Normalfall nicht. Höchstens mit Rechnung ausweisbare Kosten, die nachweislich auf die Verzögerung zurückzuführen sind (neue HU fällig oder abgefahrene Reifen ersetzen oder sowas). Die Höhe kann dann auch noch ein Streitpunkt werden. Wenn du neue Reifen für 800€ aufziehen lässt muss das nicht durchgehen. Neue Reifen für 400€ hätten es ja auch getan.

    Hier mal was zum nachlesen

    https://amp.focus.de/auto/ratg…EpObTBhUFRybmV3UUt6anBlag..


    Aber eigentlich in jedem Fall wird der Verkäufer, solltet ihr euch nicht irgendwie einigen, den Vertrag erstmal stornieren. Da könnt ihr dann gegen klagen. Das wird sich dann über 2 Jahre hinziehen, in denen ihr trotzdem kein Auto bekommt. Den Frust versteh ich ja aber was ändern wird sich trotzdem nicht.