Das Thema hatten wir doch in diesem Fred schon mal. Ein Schaden muss nicht zwingend per Rechnungen nachgewiesen werden. Ein "Schaden" im rechtlichen Sinn entsteht auch dann, wenn ein Landwirtschaftliches Gerät im Wert von 60.000€ auf ebay für 51€ versteigert wurde und der Verkäufer sich weigert, zu liefern. Der vom Verkäufer an den Käufer zu zahlende Schadensersatz beträgt dann 59.949 €

Das ist ein altes Urteil, wurde aber seitdem mehrfach in der Sache bestätigt. Versteigerung unter Wert und Nichtlieferung resultieren in einem Schaden des Käufers in Höhe der Differenz aus Wert und Preis. Dazu zählen zum Beispiel auch bei einem Höchstgebot von 1€ vorzeitig abgebrochene eBay Auktionen. Einfach mal nach ebay Schadenersatz bei Google suchen.
Ebay Schadenersatz - Google Suche
Übertragen auf die Situation mit Mini bedeutet das:
Ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung wurde von Mini zu einem Preis von z.B. 35.000€ verkauft. Mini weigert sich jetzt, das Fahrzeug zu diesem Preis zu liefern und will stattdessen jetzt 40.000€ haben.
Das heißt der durch den Käufer bestellte Mini hätte heute einen Wert von 40.000€ und wurde eigentlich zu einem Preis von 35.000€ verkauft. Unabhängig davon, ob der Käufer ihn nun zu diesem Preis abnimmt, oder nicht, ist ihm im rechtlichen Sinn ein Schaden von 5.000€ entstanden. Und das ist der reine materielle Schaden vom Wert des Kaufgegenstandes. Tatsächliche, nachweisbare Schäden wie z.B. Mietwagen für die Überbrückung bis zur Lieferzeit eines anderen, neu bestellten Autos, Anwaltskosten, eventuelle Wegekosten usw. können da noch on top kommen. Pauschal 25% des Kaufpreises werden eher nicht erfolgreich sein aber mit irgendeiner Forderung muss man ja erstmal anfangen.
Inwiefern AGB sowas ausschließen können ist dann Sache der Gerichte. Prinzipiell ist aber die Schadenersatzforderung erstmal nicht völlig ungerechtfertigt.
Allerdings ist die staatliche Förderung üblicherweise nicht Bestandteil des Kaufvertrages und damit auch erstmal nicht von Mini einklagbar würde ich sagen.