6 Wochen ab Termin stimmt, aber was bei Termin "Dezember" gilt ist dann schon eher fraglich. Ich würde aber auch denken frühestens ab 12.02. Kannst du ihn in Verzug setzen und nochmal 2 Wochen Nachfrist setzen.
Das mit der höheren Gewalt sagt sich immer so leicht daher. Und ja, der Händler wird das behaupten. Aus eigener beruflicher Erfahrung damit kann ich sagen: so leicht ist das nicht. Dass höhere Gewalt tatsächlich zieht ist wirklich schwierig zu beweisen. Und falls er März oder später bestellt hat, zählt schon mal die ganze Ukraine Invasion nicht mehr. Die war nämlich nach März weder plötzlich noch unerwartet. Und selbst, wenn der Vertrag vor März geschlossen wurde: die Ukraine ist seit 2014 in Teilen besetzt. Der diesjährige Überfall ist damit eigentlich nicht unerwartet. Auch Corona und damit einhergehende Verzögerungen beim Transport und Lieferschwierigkeiten bestimmter Komponenten waren bei Vertragsabschluss längst beiden Seiten bekannt und können daher nicht ohne weiteres als höhere Gewalt herangezogen werden.