Weil das nicht unmittelbar mit dem genauen Wert der Höchstgeschwindigkeit zusammenhängt, sondern quasi ein Sicherheitspuffer gelassen wird.
Das stimmt nicht. In den aktuellen Vorschriften zum Geschwindigkeitsindex sind die Puffer im Index bereits mit drin. Also ein Reifen, der für Geschwindigkeit X freigegeben ist, muss eine höhere Geschwindigkeit tatsächlich aushalten können. Außerdem muss der Tacho im Auto immer zu viel anzeigen. Glaube Minimum 1,5% oder sowas in dem Dreh.
Ich habe mir vor ein paar Jahren tatsächlich mal die EU-Gesetzestexte dazu rein gezogen, weil das auf bestimmten Motorrädern (sog. Reiseenduros - quasi die SUV auf 2 Rädern) ein ganz großes Thema war. Dort steht tatsächlich drin, dass die Hersteller dazu verpflichtet sind, den niedrigsten zur Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs passenden Geschwindigkeitsindex einzutragen. Leider ist mir kein einziger Hersteller bekannt, der das auch tatsächlich macht. Die meisten werden vermutlich mit dem Index eingetragen, den der Reifen hatte, der aufgezogen war, als das Fahrzeug Typzugelassen wurde.
Für Motorräder wurde diese Regelung in einer nachträglichen Klarstellung halbwegs zurück gezogen, für PKW gilt sie aber tatsächlich noch.
Wobei ich vermute, dass man auch in Italien keine Probleme bekommt, sofern der Geschwindigkeitsindex zur Höchstgeschwindigkeit passt. Das ist aber eine reine Vermutung.