Dafür verliert man 70% der Batteriekapazität ohne Klärung was nach Ablauf der 8-jährigen Garantie in so einem Fall passiert.
Im Falle des Erkennens eines Isolierungsproblems wird der Fahrakku bis auf eine Restkapazität von 30% entladen. Klar, dass dies keine dauerhafte Lösung sein kann und dieser dann repariert/getauscht werden muss. Zwar habe ich natürlich auch keine offizielle Stellungnahme dazu, aber da es sich um einen Rückruf und damit um ein Herstellerproblem handelt, wird vermutlich der Hersteller die Kosten übernehmen.
Das schreibt der ADAC dazu:
Rückrufaktionen schützen die betroffenen Kundinnen und Kunden vor Gefahren durch fehlerhafte Produkte. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung auf Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten oder für einen Leihwagen in der Ausfallzeit. Diese Kosten können Sie nur innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder einer Garantie geltend machen. Um ihr Image und den Erfolg der Rückrufaktion nicht zu gefährden, übernehmen die Hersteller aber üblicherweise freiwillig die Reparaturkosten.