Beiträge von Skipper

    @ay caramba, vielleicht wäre es jetzt auch ein guter Weg, die Geschehnisse mal von der technischen Seite anzugehen mit der Frage:
    ist ein augelassener 1. Ölwechsel schädlich oder kann man das getrost vernachlässigen?

    Sicher gibt es in Deinem Umkreis eine vertauenswürdige Werkstatt, die Dir das sagen kann, ggf. auch mit einer Öluntersuchung.
    Hier im Forum fallen mir 2 User ein, Marco marco.t und Andreas Logan5 , die aus ihrer Erfahrung vielleicht etwas zu dem Problem sagen könnten. Bitte seid so nett :0008:

    Darin erklärt er, dass alle Serviceintervalle gemäß Herstellerangaben eingehalten wurden

    das Schreiben würde ich mir gut aufbewahren, mit dieser Aussage kannst Du den Händler "festnageln", im weiteren Verlauf oder bei einem evt. Schaden.

    Dann gibt er mir eine Frist von drei Tagen, um den Wagen - in Anwesenheit seiner Anwälte und Gutachter - zurückzugeben

    das ist ja wohl nur ein Vorschlag, den Du nicht annehmen musst.
    Ich würde dem Händler mitteilen, dass dieses Angebot für Dich nicht akzeptabel ist, da es keine Entschädigung darstellt für die Umstände, die Dir verursacht wurden und Du dir "rechtliche Weiterungen" vorbehälst.
    Am sinnvollsten fände ich, jetzt den MINI Kundenservice in München einzuschalten:
    https://www.mini.de/de_DE/home/footer/kontakt.html

    Die klären das nach meiner Einschätzung recht hilfsbereit und objektiv. Mir ist nicht ganz klar, ob Du bei einem MINI-Vertragshändler oder einem anderen Händler gekauft hast. Im ersten Fall wird sich Dein Händler MINI gegenüber äußern müssen, ansonsten wird Dir der MINI Kundenservice sicher einen guten Rat zur weiteren Vorgehensweise geben können und auch eine Aussage darüber, ob und welche Auswirkungen ein ausgelassener 1. Ölwechsel haben kann.
    Trotz allem Ärger - ich würde den MINI behalten und mit einen Anwalt noch warten.

    Viel Erfolg :0008:

    Es liegt vielleicht auch einfach daran, das schmale Kennzeichen nicht zu den vorgefertigten (?) Schraubenaufnahmen passen.

    Mein Händler hat mir meine 460 mm Schilder besorgt und mit Halter drangemacht.

    Halter / Unterlage vorne ist nicht zulässig, weil das über die zugelassene Wagenlänge hinausragt. Kein Witz, es geht hier um mm :gruebel:

    kurze Antwort und Aufklärung noch zu den Fußmatten, in der aktuellen Preisliste stehen die nur noch für vorne drin.

    "Fußmatten in Velours vorne"

    ich denke, man muss unterscheiden zwischen Bestellung a.W., da sind es meines Wissens 4 Stück.

    Bei Nachbestellungen aus dem Zubehör ist es meist paarweise, vorne oder hinten.