Beiträge von Skipper

    Fast wäre es wieder ein S geworden weil es mit bestellen etwas schwierig war

    meine erste Vermutung war auch, dass Du auf JCW umsteigst, aber dann sah ich, dass sich ein JCW Cabrio nicht konfigurieren lässt. Glückwunsch, dass Du es trotzdem geschafft hast :thumbsup:
    und Brünnhilde hat ja nur Angst um ihre Frisur wenn sie mal offen mitfahrt, obwohl sie das vom roten ja gewöhnt sein müsste :/

    Da ich mich verändern möchte

    ist ja auch nur geringfügig, von weiß auf schwarz und ein paar PS mehr :thumbup:
    Jetzt musst Du nur noch den Abschied von Paul durchstehen und kannst Dich nebenher (un)heimlich auf den schicken Neuen freuen :0011:
    Mit rotem Leder würde er perfekt zu Mimi passen :)

    Man behauptete, dieser Posten sei notwendig mit der Bremsflüssigkeit verlinkt

    Herstellerempfehlung
    Na dann ist alles klar = keine Verpflichtung

    wir alle haben unsere Vorstellungen, was bei einer Wartung zu machen ist.
    Detailliert ist dies im "Werkstattauftrag" festgelegt, den man unterschreibt, wenn man sein Auto zur Wartung abgibt.
    Nach meiner Auffassung müssen dort verbindlich alle Arbeiten im Klartext aufgeschlüsselt sein und auch nur für diese darf man zur Kasse gebeten werden.
    Sind Posten, wie Hartmut es geschildert hat, "versteckt verlinkt", würde ich das auch nicht hinnehmen.
    Die Frage der Verbindlichkeit von Herstellerempfehlungen finde ich nach wie vor interessant und diskussionswürdig. Es geht los mit der Frage, ist eine Vorgabe des Herstellers (um beim Beispiel der Dämpfer oder Airbags zu bleiben) nur eine Empfehlung oder mehr?
    16" Reifen sind z.B. für den Cooper von BMW nur mit Geschwindigkeitsindex "W" (bis 270 km/h) "freigegeben". Der TÜV sagt jedoch, nach Gesetzeslage reichen H - Reifen.
    Eine grundsätzliche Aussage vom TÜV ist weiterhin, dass alle Technik, deren Funktion mit einer Kontrolllampe überwacht wird, einen Mangel darstellt, wenn sie nicht funktioniert.

    Demnach würde bei jedem Unfall mit einem Fahrzeug älter 10 Jahre immer Abzug bei Insassenverletzungen erfolgen. Fast jeder Hersteller emphiehlt nach 10 Jahren die Airbags auszutauschen

    ist natürlich ein Argument, Marco
    aber auch übergreifend eine interessante juristische Betrachtung:
    - wie verbindlich sind Hersteller - Empfehlungen?
    - handelt der Fahrzeughalter fahrlässig gegenüber Dritten, wenn er Vorgaben des Herstellers ignoriert und dadurch anderen
    einen Schaden zufügt?