Gewährleistung vs. Garantie: Wird es bei MINI F56 Neuigkeiten geben?

  • Was ich bisher nie Verstanden habe ist, weshalb BMW/MINI nur 2 Jahre Gewährleistung (Gesetzlich) einräumt und nicht mal eine Herstellergarantie die sonst üblich ist. Gerade bei dem Premium Anspruch sollte es doch Möglich sein. Bisher war das auch immer der Grund weshalb BMW für mich nie eine Alternative war, aber nach der Probefahrt mit dem MINI konnte ich nicht widerstehen, oh man...


    Ebenso ist es bei BMW nicht so einfach Möglich die Garantie zu erweitern wie z.B. bei VW. Da sage ich nur 12 Punkte Check...naja.


    Aber die Selbe Frage stelle ich mir auch bei Apple Produkten, Apple hält von sich sehr viel und auch von Ihren Produkten und dennoch nur 1 Jahr Herstellergarantie.

    BE MINI. NOT NORMAL. BE MINI. NOT NORMAL. BE MINI. NOT NORMAL. BE MINI. NOT NORMAL. BE MINI. NOT NORMAL.

  • Was ich bisher nie Verstanden habe ist, weshalb BMW/MINI nur 2 Jahre Gewährleistung (Gesetzlich) einräumt und nicht mal eine Herstellergarantie die sonst üblich ist. Gerade bei dem Premium Anspruch sollte es doch Möglich sein. Bisher war das auch immer der Grund weshalb BMW für mich nie eine Alternative war, aber nach der Probefahrt mit dem MINI konnte ich nicht widerstehen, oh man...


    Ebenso ist es bei BMW nicht so einfach Möglich die Garantie zu erweitern wie z.B. bei VW. Da sage ich nur 12 Punkte Check...naja.


    Aber die Selbe Frage stelle ich mir auch bei Apple Produkten, Apple hält von sich sehr viel und auch von Ihren Produkten und dennoch nur 1 Jahr Herstellergarantie.

    BMW/MINI unterscheidet sich gegenüber der gesetzlichen Regelungen zum Vorteil des Kunden. Seit geraumer Zeit kann man auch bei BMW/MINI die Gewährleistung in Laufleistung und Laufzeit in Paketen zu verlängern.

  • Was ist denn der Unterschied zwischen der MINI Anschlussgarantie und dem MINI Gewährleistungsverlängerungspaket?

    LG Brazzo



    Meiner: MCS Midnight Black Metallic, geboren am Dienstag, den 2. Juni 2015 in Oxford

  • Anschlussgarantie ist jetzt kein fester Begriff. In der Regel bekommst Du für ein bis maximal zwei Jahre eine "Gebrauchtwagengarantie", die stark eingeschränkt in den Leistungen ist. Von Europlus oder ähnliche Angebote werden dir Angeboten. Bei der Gewährleistungspaketen, nur diese würde ich empfehlen, ist BMW/MINI einen Schritt weiter gegangen, jetzt bieten Sie eine Art gesetzliche Gewährleistungsverlängerung für eine Kombination aus Laufleistung und Laufzeit an. Die Leistungen dieses Pakets ist um Längen besser als beispielsweise der Europlusgarantie, die einfach Kacke war und Du bei einem Defekt außerhalb der eingeschränkten Liste auf Kulanz hoffen musstest.

  • Anschlussgarantie ist jetzt kein fester Begriff. In der Regel bekommst Du für ein bis maximal zwei Jahre eine "Gebrauchtwagengarantie", die stark eingeschränkt in den Leistungen ist. Von Europlus oder ähnliche Angebote werden dir Angeboten. Bei der Gewährleistungspaketen, nur diese würde ich empfehlen, ist BMW/MINI einen Schritt weiter gegangen, jetzt bieten Sie eine Art gesetzliche Gewährleistungsverlängerung für eine Kombination aus Laufleistung und Laufzeit an. Die Leistungen dieses Pakets ist um Längen besser als beispielsweise der Europlusgarantie, die einfach Kacke war und Du bei einem Defekt außerhalb der eingeschränkten Liste auf Kulanz hoffen musstest.

    Danke für die Infos, aber das meine ich nicht @harley. Ich wollte wissen, was hinter der MINI ANSCHLUSSGARANTIE steckt, die MINI Cooper S (den ich nicht verlinken kann) oben beschreibt?
    Da heißt es: "Die Sicherheit der gesetzlichen Gewährleistung können Sie auf Wunsch sogar um ein oder zwei Jahre verlängern: durch die MINI Anschlussgarantie. Europaweit gültig deckt sie alle Teile- und Lohnkosten zu 100% ab.


    Ihr MINI Service Partner verrät Ihnen gern die Details."



    Ist also offensichtlich etwas anderes als das Gewährleistungsverlängerungspaket!?

    LG Brazzo



    Meiner: MCS Midnight Black Metallic, geboren am Dienstag, den 2. Juni 2015 in Oxford

  • War das alte Anschlussgarantie-Konzept das parallel weiterlief. Ich denke es sollte mttlerweile bei allen MINI-Händlern sich die neue Gewährleistungsverlängerung mit den Paketen durchgedrungen sein. Falls nicht explizit dieses verlangen. Manchmal auch durch Umwegen/hartnäckiges Verlangen wie bei @BL2007


    @BL2007 hatte sich einen gebrauchten MINI kaufen wollen, da hatte ich ihm geraten


    Neuvorstellung und Frage: Gebrauchtwagenkauf MINI Cooper S F56 (Vergleich SD F56)
    ab der zweiten Seite steht einiges dazu




    Euro-Plus ist so etwas wie eine Gebrauchtwagengarantie.
    Besser und optional wäre das "MINI Gewährleistungsverlängerungspaket", dabei wird die zweijährige Gewährleistung um bis zu 5 Jahre und bis zu 90.000 Km verlängert.


    hier einmal die Ausschlüsse der Anschlussgarantie "Europlus"


    "Gegenstand der Garantie ist die Funktions- fähigkeit aller mechanischen und elektrischen Teile des Fahrzeuges mit nachstehenden Ausschlüssen:
     Auspuffsystem: von der Garantie erfasst sind jedoch alle Auspuffteile vom Auspuffkrümmer bis Katalysator (jeweils einschließlich).
     Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränke- halter, Polsterung. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.
     Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe, -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten der Kupplung und Bremsen.
     Glas/Fensterscheiben: Spiegelgläser, Glas
    und Verdeckscheiben; von der Garantie erfasst ist jedoch die Heckscheibe bei Ausfall des Heizungs- und Antennenelements.
     Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, Autoradios, Navigationsgeräte), die nicht den Qualitäts- standards von Originalteilen des Herstellers entsprechen.
     Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silent- blöcke/-buchsen, Motorlager (Ausnahme Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.
     Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.
     Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstell- arbeiten von Karosserieteilen wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Kofferraumdeckel und Stoßstangen; Lackschä- den und Rost an der Karosserie, Wasserlecks
    bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdich- tungen oder Cabrio- und Faltverdecke.
     Ruhedichtungen, wie z. B. Flach- und Papier- dichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind (nicht jedoch z. B. Undich- tigkeiten an wasserführenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuchen, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper sowie der Klimaanlage).
     Kraftstoffsystem: Verunreinigungen im Kraftstoffsystem.
     Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrau- ben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen.
     Scheinwerfer: Glas, Scheinwerfergehäuse, Leuchtmittel, Xenonbrenner.
     Sonstiges: Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Batterien.
     Elektrofahrzeuge: Hochvoltbatterie inkl. SME Steuerelektronik, SBOX (Sicherungsbox), Gehäuse, Innenteile, Kühlsystem, Speicherheizung.
     Verbrauchs- und Verschleißmittel: Stoßdämpfer (ausgenommen Bruch und/oder Totalausfall der Stoßdämpfer), Filter, Schmiermittel, Frost- schutzmittel, Betriebsstoffe, Zündkerzen und Glühstifte, Scheibenwischerblätter, Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben – es sei denn, der Austausch erfolgt in Verbindung mit der Repa- ratur eines gedeckten Teiles und ist technisch erforderlich. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.
     Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Reparatur.
     Verschleiß: Hierunter fallen alle Teile, die im Rahmen der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig geprüft bzw. getauscht oder erneu- ert werden, z. B. Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Keilriemen, Keilrippenriemen, Zahnriemen.
     Verdeck: Verdeckstoff von Cabrio- oder Falt- verdecken.
     Mobilteile von Freisprecheinrichtungen und Telefonanlagen.
     Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz. "


    da ist jeder MINI-Händler frei welche Anschlussgarantie abschließt, d. h. bei BMW-Händler X konnte es sein, dass eine andere Anschlussgarantie als Europlus abschließbar war

  • @harley Ich bin fast immer Deiner Meinung :)
    Bei "EuroPlus-Fahrzeugen" haben wir wohl unterschiedliche Erfahrungen...


    Ich kann aus Kombination EuroPlus + Kulanz nur sagen, dass ich bei allen BMWs/MINIs in der Familie 100% Abdeckung bei Schäden erreicht habe.


    Wer jetzt allerdings die Kosten getragen hat, habe ich nie gefragt.
    Wichtig ist mir nur, dass ich auf keinen Kosten sitzenbleibe...


    Na ja, bei mir persönlich stellt sich die Frage ja sowieso nicht (mehr) ;)

  • Die Europlus hat mir bei meinem 7er auch super geholfen und ca. 3500 EUR in dem einen Jahr Garantie übernommen.
    Wegen Kulanz braucht man bei BMW mit einem 5 Jahre alten Wagen mit damals nur 53.000 auf der Uhr nicht fragen. Da hieß es in der NL damals: Bei so einem alten Auto wird nichts mehr gemacht...


    Darum überlege ich gerade bei meiner F56 Bestellung noch die Gewährleistung gleich zu verlängern. 270 EUR fürs 3. Jahr geht noch so, aber 1210 EUR für bis zu 5 Jahre ist schon extremst happig. Da scheint Mini dem eigenen Auto nicht viel zu zutrauen...