TÜV HU & AU: Bestandsschutz für Klappenauspuff?

  • Das Teil hat doch eine Eg Genehmigung . Dann muss man doch nichts eintragen oder ?

    Ach ja, da haste recht - wenn man jetzt kauft, sollte aus den Unterlagen dann natürlich ersichtlich sein, für welche Fzg.-Typen Gültigkeit besteht und welche Bedingungen erfüllt werden müssen. (Stichwort: Schweißpunkt an der Klappe)


    Auf jeden Fall scheinen Vor-Facelift mit FB TÜV-HU derzeit zu bestehen.

  • Da kommen noch ganz andere Zeiten auf uns zu :whistling: .

    Ich glaube leider, dass du hier recht hast. Wer die Remus trotz ABE hat eintragen lassen, der kann auf Bestandsschutz hoffen - ich kann hingegen nur EZ und Kauf der Anlage nachweisen, aber ob das reicht ...

    “It’s the same old story. Boy finds girl, boy loses girl, girl finds boy, boy forgets girl, boy remembers girl, girls dies in a tragic blimp accident over the Orange Bowl on New Year’s Day.” - Frank Drebbin







  • Ich glaube leider, dass du hier recht hast. Wer die Remus trotz ABE hat eintragen lassen, der kann auf Bestandsschutz hoffen - ich kann hingegen nur EZ und Kauf der Anlage nachweisen, aber ob das reicht ...

    Hab ich da was falsch verstanden...


    Wenn du eine ABE für die Anlage hast (und darin steht ja der zugelassene Fahrzeugtyp bzw. die Motorennummer), brauchst du doch nichts eintragen!?


    Mit der ABE und dem passenden Auto kann es doch „nachträglich“ keinen Ärger geben !


    Wer natürlich die Anlage an einen Fahrzeugtyp baut, der nicht in der ABE vermerkt ist, hat ein Problem!

  • Hallo Leute,


    Langsam mache ich mir Sorgen wenn ich das so lese hier, ich werde nämlich jetzt am 15.03 für meinen Cooper S (FML2, Bj. 09/17) das Tuning Kit verbauen lassen (also Software und Klappenabgasanlage).
    Habe auch mehrmals nachgefragt bei verschiedenen NL und alle meinten das sei kein Problem zwecks TÜV... was meint Ihr, weis da jemand etwas mehr mittlerweile?

  • Wer macht den Einbau und macht derjenige auch den TÜV?


    Wenn Beides durch die NL gemacht wird, würde ich das beim Auftrag direkt festhalten lassen, dass du es nur mit Eintragung nimmst.
    Sprich lehnt der TÜV die Abnahme ab, hat der Händler das Problem, dass er auf der Arbeitszeit hängen bleibt und nicht Du.

  • Alles klar, danke dir für die schnelle Antwort!


    Aber es ist doch Theoretisch 100% legal bzw. es sollte doch keine Probleme geben, da mein Mini ja noch ''älter'' ist, oder hab ich etwas verpasst?

  • Unsere NL verbaut keine Klappenanlagen mehr, da eigentlich nicht mehr eintragbar. Ich habe mich ja auch in Sicherheit gewogen zwecks Bestandsschutz, den gibt es aber nicht.


    Ich weiß es gibt NL die es immer noch anbieten und dann mit einmal heißt es, ne geht doch nicht mehr.. Lass dir das auf jeden Fall schriftlich geben, dass die sich um die Eintragung kümmern.