MINI F57 LCI Rückleuchten Union Jack F56 Facelift - very british

  • Ich glaube, die sind im Straßenverkehr nicht zugelassen(haben wohl kein echtes ECE-Zeichen).

    Auch denke ich, dass man bei Einzelabnahme die roten „Katzenaugen“ anbringen muss. Da die ausgeschaltet bei Dunkelheit nicht genug refeflektieren.

    Die GP3-Leuchten sind wohl das max. Mögliche.

    Am besten mal den TÜV fragen. Kostet nix…

    :2352: "Life's too short to drive a boring car"

  • Die Beschreibung sagt "Zulassungsart : E-Typ-geprüft"

    Es sollte genug sein, um die eintragen zu müssen, oder ?


    Hättest Du ein Bild, was ich für Katzenaugen anbringen muss ? Ich weiß leider nicht, worüber wir sprechen.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Wenn sie wirklich E-Typ-geprüft sind brauchste keine Eintragung und auch keine zusätzlichen Reflektoren.


    Ich hab‘ leider keine Bild von solchen Reflektoren, da ich die für die GP3-Rücklichter nicht brauche.


    Die E-Nummer kann man im Web nachschlagen, um zu sehen, ob die echt ist. Googeln hilft…(da gibt‘s auch Bilder von Reflektoren/Katzenaugen)

  • Hier mal für nen T3 mit E-Zeichen.

    Die roten Dinger sind die Reflektoren und die müssen hinten mit angebracht werden…


    T3 Schwarze Rückleuchten Paar inkl. Reflektoren mit E-Prüfzeichen - B, 94,35 €
    1 Paar schwarze Rücklichter für den VW Bus T3 Alle Baujahre,natürlich mit E-Prüfzeichenund Zusatzreflektoren.Nur für Hella Lampenträger! Orange Blinkerbirne
    www.bus-ok.de

    :2352: "Life's too short to drive a boring car"

  • E-Prüfzeichen reicht aus. Katzenaugen sind nicht nötig, da die Nebenlschlussleuchten beim F56 quasi als Katzenaugen fungieren.

    Nein. Nur weil die rot sind... Sie haben kein Prüfzeichen als Rückstrahler, nur als Nebelschlussleuchte und sind damit nicht ausreichend.

    Warum "müssen" ?

    Die in der Rückleuchte verbauten Rückstrahler sind nicht rot. Damit wäre die Leuchte eig. gar nicht gemäß ECE und StVZO zulässig (Nach beiden Zulassungsrichtlinien sind nach hinten ausschließlich rote Rückstrahler zulässig). Darüber hinaus würden durch das Fehlen zugelassener Rückstrahler unbedingt zwei mit entspr. Prüfnummer für rote Rückstrahler benötigt werden.
    Vielerorts ist das für Tüv und Co ausreichend, allerdings gabs bei mir in der Gegend schon jemand, dem der Mini deswegen stillgelegt wurde. BE erloschen wegen unzulässiger Veränderung der Lichtanlage (Weißer Rückstrahler hinten (ist unzulässig) und fehlender roter Rückstrahler). Er hat dann auf die GP Rückleuchten umgerüstet.

    Ob das E Prüfzeichen echt ist oder nicht ist primär erstmal nicht dein Problem. Sollte das aber raus kommen, ist das dann aber eine teure Umrüstung. Auch ist bei diesen Leuchten nicht ganz klar, ob sie gegen elektromagnetische Störungen geprüft oder elektrisch sicher sind. Aber das obliegt jedem selbst.

  • Servus Nomexx und vielen Dank für die sehr präzise Erläuterung.

    Was Du sagt macht für mich viel Sinn, aber was ich verwirrend finde, ist das sie immer schreiben "mit E-Prüfzeichen / zugelassen im Bereich der STVZO"...

    z.B. hier : https://www.purecardesign.com/…-21-smoke-union-jack.html

    Nunja, auf den Leuchten wird für alle Lichtfunktionen ein E-Prüfzeichen mit Kennziffer eingeprägt sein. Lediglich die Kennziffer für den Rückstrahler wird fehlen. Dieser ist ja nicht zwingend in die Rückleuchte zu integrieren und muss dann eben vom Halter selbst angebracht werden.
    Der weiße Rückstrahler in der Rückleuchte selbst hat dann keine Kennziffer.