MINI GP3 Hatch F56 Talk - GP 3 Tuning, Sound, Preis und Leistung des neuen John Cooper Works GP

  • Ich verstehe nicht warum einige Besitzer beim GP3 einen größeren LLK verbauen, es gibt keine verlässlichen Werte, dass ein geänderter LLK mehr Leistung bringt. Dazu müsste man mit dem Original mehrere Runden fahren anschließend umbauen und wieder fahren, Messwerte auf einem Rollenprüfstand sind keinesfalls in die Realität umzusetzen schon gar nicht wenn man diesen großen Klumpen an Alu runter kühlen muss wie bei Wagner usw. Technisch gesehen sind die kleinen feinen Kühllamellen beim Original noch das Beste. Siehe auch den geänderten LLK beim GP1

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    Da stimme ich Dir zu 13 Rohre gegen 9 Rohr LKW 6 Kilo Blöcke. Hatte ich hier schon vor 5 Jahren geschrieben. Der JCW Intercooler geht auch 1:1 in den M2 , er wiegt 3,7 Kg. Beim GP3 ist die Wärmeabstrahlung der Leitungen Neben Kühler auch nicht ohne und liegen vor WAGner und Co im Luftstrom :) - aber TÜV


    Du kennst dich doch aus, OE 680-300-27 auf 680-300-42, sollte die die Nebenkühler ersetzten und netto 2 Kg bringen, und auch Platz für eine anständige Bremskühlung für die AP Anlage ermöglichen ?


    Der GP3 LLK hat nur grössere Einlässe, Netz identisch mit JCW, was ja schon zeigt wie gut er ist !

    Sieh Dir an wie sich der Durchschnitts IQ in Deiner Region verändert


    Einmal editiert, zuletzt von Carl ()

  • Mit HJS gibt es wohl trotzdem das Problem, dass ab und an die Motorkontrolle leuchtet.


    Wenn der OPF fehlt, oder er leer geräumt ist dann erlischt garantiert kein Versicherungsschutz. Aber das ist O.T.

  • Keine Versicherung öffnet das OPF Gehäuse 8) und selbst dann, das System was kommen wird soll wohl TÜV haben. Deswegen sollte man immer das Gehäuse lassen.

    Sieh Dir an wie sich der Durchschnitts IQ in Deiner Region verändert


  • Mit HJS gibt es wohl trotzdem das Problem, dass ab und an die Motorkontrolle leuchtet.


    Wenn der OPF fehlt, oder er leer geräumt ist dann erlischt garantiert kein Versicherungsschutz. Aber das ist O.T.

    Stimmt. Der Versicherungsschutz erlischt nicht. Aber die Betriebserlaubnis. Und kommt es zum Unfall mit hohen Kosten, zahlt die Versicherung nicht. Und strafbar macht man sich auch, wenn die Karre im öffentlichen Verkehr keine Betriebserlaubnis mehr hat.


    Sollte man bedenken....