Fahrzeugeinbruch MINI Wired PLUS Paket - Mantrap Navigation Professional Diebstahl mit Alarmanlage DWA zur Vorbeugung

  • In Butter?! Wäre es meiner Meinung, wenn ich den Schaden schriftlich zum NEUWERT ersetzt bekomme. Steht das in den Bedingungen noch irgendwo? Dann wäre ein erster Schaden 100% abgesichert.


    Sonst ist Zeitwert, Wiederbeschaffungspreis, usw meist gängig. Spätestens nach 18-24 Monate nach Erstzulassung.


    Und selbst, wenn es so ist. Nach jedem Schaden ist eine Sonderkündigung möglich - beiderseitig. Kickt Dich die Versicherung dann : viel Spaß bei der Versicherungssuche... :/

  • In Butter?! Wäre es meiner Meinung, wenn ich den Schaden schriftlich zum NEUWERT ersetzt bekomme. Steht das in den Bedingungen noch irgendwo? Dann wäre ein erster Schaden 100% abgesichert.


    Sonst ist Zeitwert, Wiederbeschaffungspreis, usw meist gängig. Spätestens nach 18-24 Monate nach Erstzulassung.


    Und selbst, wenn es so ist. Nach jedem Schaden ist eine Sonderkündigung möglich - beiderseitig. Kickt Dich die Versicherung dann : viel Spaß bei der Versicherungssuche... :/

    Die Klausel mit der Neuwertentschädigung bezieht sich auf den Kaufpreis des kompletten Fahrzeugs nach Erstzulassung. Hier ist es in den meisten Fällen so das diese zwischen 12 und 24 Monaten nach EZ gezahlt wird, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.


    In dem Fall eines geklauten Navigationsgerätes oder Zubehör, ist es wichtig, das der Tarif die Klausel "Neu für Alt" enthält.


    Ist heutzutage fast Standard bei Comforttarifen wo nicht gerade Direktversicherer zuzählen.

  • Bei der HUK (nicht HUK24) bezieht es sich auf Voll- und Teilkasko gleichermaßen mit dem Zeitwert. Hatte aber bei meiner eigenen Suche irgendwie kaum Neuwert-Bedingungen gefunden.


    Selbst gegen Aufpreis gibt es keine Neuwert-Klausel bei der HUK, hatte extra nachgefragt. Bin aber trotzdem da geblieben, da ich letztlich meinen 8.000-Euro-Schaden komplett reguliert bekommen habe - ohne Kündigung.


    Die Versicherungen haben es auch easy: man darf durch die Regulierung später nicht bessergestellt sein...

  • Hmm, gute Frage. Der Logik nach müsste das Gerätealter gelten. Würde mich auch interessieren. :whistling:


    @autohifistation
    Da ich ursprünglich auch zur VHV wechseln wollte im Frühjahr: wenn Du den normalen Klassik-Garant-Tarif hast, wie es in Deinem Screenshot steht - bist Du NICHT zum Neuwert abgesichert bei Navi-Diebstahl.


    Das wird über ein extra Prämienpaket mit Zuzahlung gewährt. Nennt sich dann Zusatzpaket EXKLUSIV. Also checken, dass Du das in Deinem Vertrag extra hast. Siehe Screenshot


    IMG_2170.PNG

    • Bei mir war die VHV mit dem Exklusivpaket etwa 40 Euro noch günstiger.
    • Aber da zu meiner Zufriedenheit reguliert wurde - und wir schon seit 20 Jahren bei der HUK sind, habe ich nicht gewechselt.
    • Wer weiß, wie ich bei einem Schaden als Neukunde vei der VHV danach behandelt werde?!