jcw tuningkit + klappenauspuff bei f56 eintragungen??

  • ...wie schon sehr oft geschrieben es geht nicht darum ob er mechanisch passt es geht um die Zulassung (ABE): mit der momentanen JCW PRO Auspuffanlage haste keine Typzulassung für den neuen Motor und wird sie auch so nie bekommen. Neue EU-GERÄUSCH-VERORDNUNG 540/2014!
    Da muß erst ein anderer Auspuff her der den neuen Richtlinien entspricht und dann muß von BMW erst eine Typzulassung beantragt werden.Und das kostet wie schon von @Ducsudi festgestellt Geld und da wird erst mal geprüft werden ob das rentabel bleibt auch unter dem Gesichtspunkt der nächsten Änderungen in 2020 und 2024.
    Außerdem wird in Zukunft eine neue Zulassung nur noch erteilt wenn auch bei geöffneter Klappe die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.
    Für die "alten" Motoren bis 11/2017 besteht Bestandschutz und hier greift die Typzulassung der JCW PRO Auspuffanlage noch. Kaufst du z.b jetzt noch einen mit JCW BJ bis 11/2017 (Aussteller) und lässt ihn jetzt das erstemal zu ist das noch legal, weil dieser JCW immer noch zur ersten Fahrzeuggeneration des F56 JCW gehört.
    Ab BJ 11/2017 wird der F56 JCW aufgrund des neuen Motors einer neuen Fahrzeuggeneration zugeordnet und die Typzulassung des Auspuffs erlischt.

    + F56 JCW + thunder grey/chili red + JCW Pro Klappenschalldämpfer + OZ Hyper GT 18" So + Sparco Trofeo 5 18" Wi + KWSC + JCW Pro Teile + EZ 06/2017 + all black

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  • hi leute....


    also, ich hatte pech und mit 2 extrem inkompetenten dekra-typen zu tun.
    der 3. dekra-mensch kannte sich endlich aus:


    kein problem: leistungssteigerung UND auspuff wurden in die papiere eingetragen (cooper s)


    liebe grüße :)

  • ...ist ja bekannt das die Leistungssteigerung + Auspuff eingetragen werden muss oder eben der Nachweis vorliegen muss, aber das hat mit der nun höheren Leistung zu tun.

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  • ...wie schon sehr oft geschrieben es geht nicht darum ob er mechanisch passt es geht um die Zulassung (ABE): mit der momentanen JCW PRO Auspuffanlage haste keine Typzulassung für den neuen Motor und wird sie auch so nie bekommen. Neue EU-GERÄUSCH-VERORDNUNG 540/2014!
    Da muß erst ein anderer Auspuff her der den neuen Richtlinien entspricht und dann muß von BMW erst eine Typzulassung beantragt werden.Und das kostet wie schon von @Ducsudi festgestellt Geld und da wird erst mal geprüft werden ob das rentabel bleibt auch unter dem Gesichtspunkt der nächsten Änderungen in 2020 und 2024.
    Außerdem wird in Zukunft eine neue Zulassung nur noch erteilt wenn auch bei geöffneter Klappe die Lärmgrenzwerte eingehalten werden.
    Für die "alten" Motoren bis 11/2017 besteht Bestandschutz und hier greift die Typzulassung der JCW PRO Auspuffanlage noch. Kaufst du z.b jetzt noch einen mit JCW BJ bis 11/2017 (Aussteller) und lässt ihn jetzt das erstemal zu ist das noch legal, weil dieser JCW immer noch zur ersten Fahrzeuggeneration des F56 JCW gehört.
    Ab BJ 11/2017 wird der F56 JCW aufgrund des neuen Motors einer neuen Fahrzeuggeneration zugeordnet und die Typzulassung des Auspuffs erlischt.

    Mag alles sein!
    Aber wenn Hyundai 109db, trotz neuer EU Verordnung/Richtlinien, hinbekommt. Bin ich bei einem Anständigen Autobauer, wie BMW doch recht zuversichtlich, das die etwas anständiges auf die Beine bekommen. Alles andere wäre eine Lachnummer. Auch wenns nur für n Fahrzeug ist das vielleicht nur noch Wenige Jahre, bis zur neuen Generation gebaut wird.

  • ...hinbekommen bestimmt aber nicht mehr mit der Lautstärke des momentanen, die Frage ist ob die das überhaupt noch wollen.
    OK eine variable Abgasanlage, also abhängig vom Fahrprofil. Kommt drauf an wie die geräuschtechnisch umgesetzt ist, aber ich glaube es variiert eher die Akustik nicht die Lautstärke wie bei der JCW Pro die ja nur den Schaldämpfer umschifft das aber im öffentlichen Strassenverkehr eh verboten ist.
    Wenns da eine neue Typzulassung gebraucht hat sind natürlich auch die neuen Geräuschgrenzen eingehalten worden oder auch nicht, da zitiere ich mich mal selber aus 43 :"Denn die Anforderungen gelten schon ohne weitere Prüfung als erfüllt, wenn der Hersteller technische Unterlagen dazu vorlegt. Bei der Beantragung der EU-Typgenehmigung reicht bereits eine einfache Erklärung, in der die Hersteller versichern, die Lärmnorm zu erfüllen." Muß dann natürlich trotz Zulassung einer eventuellen Lautstärkeprüfung der Polizei standhalten sonst droht die Stilllegung.
    Nichtsdestotrotz ein tolles Auto halt aus Korea in gleicher Preiskategorie wie der F56 JCW, allerdings mit besserer Technikgarantie.

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  • @frozenblack ja hast recht! Für mich müssen es ja auch nicht unbedingt an die 100db sein. Aber a bissle kerniger und markanter, darf ein jcw ruhig klingen. Wenn ich da an meinen jcw nach der Auslieferung denke..der war keine 2 Tage serie :rolleyes: Dann bleibt den neuen Mini Interessenten nur der Gang zum Tuner...Die Remus zb. klingt ja auch mit geschlossener klappe um welten besser als serie! Da wird dann Gigamot sicher was für den aktuellen hinbekommen...wenns BMW schon nicht hinbekommen sollte :thumbup:

  • fals das schleichwerbung war...sorry, gibt natürlich auch andere gute Tuner, die auch hier im Forum vertreten sind. Nannte die nur, da ich mit denen schon gute Erfahrungen gemacht hab :saint:

  • Hi!


    Ich möchte die Leistungssteigerung vom JCW Tuningkit in meine Papiere eintragen lassen, obwohl ich DIE Leistungssteigerung nicht habe....


    Wo bekomme ich das entsprechende Gutachten her?
    Bzw. Welche Dokumente sind überhaupt dabei, wenn man sich das JCW Tuningkit kauft?


    Kann ich die Leistungssteigerung als Privatperson überhaupt eintragen lassen oder muss das durch die Werkstatt geschehen?


    Was für Dokumente brauche ich für die Eintragung.


    Mit freundlichen Grüßen