Beiträge von HeStoPix

    ....ist ja wie die Sache mit dem MHD auf Lebensmitteln. Da gibt es auch zig Menschen, die offenbar der Meinung sind, dass beim Verzehr nach dem MHD augenblicklich der Tod eintritt. Also weg damit!
    Genauso gibt es bestimmt auch Menschen, die davon ausgehen, dass der Akku mit Ablauf der Garantie sofort “tot” ist.
    Müsste dann analog natürlich auch zur Garantie beim Verbrenner gelten- also sollten alle nur noch KIAs kaufen, die halten wenigstens 7 Jahre.


    Polemik beiseite- wie lange der Akku wirklich hält, dafür gibt es einfach noch keine bzw. zu wenig relevante Langzeiterfahrungen. Aber die Garantien der Hersteller sind, da bin ich bei Dir, @YOSHI24, schon mal ein wichtiges Indiz.
    Gibt es eigentlich bei einem der “großen” Automagazine schon BEV’s in Langzeittests? Da hätte man dann zumindest hinsichtlich der Kilometer”laufleistung” schonmal ne Wasserstandsmeldung was die Lebensdauer der Batterien angeht.....

    ....Enigmatic Black mit silbernem Dach und Spiegeln kannste Dir z. B. beim Cooper S im Yours Trim konfigurieren. Dann hast Du zumindest mal die Konfiguratorbilder als Anhalt ;)

    ....so isses, @frog!

    Nochmal zur Klarstellung: ich bezog mich nur auf die Frage, ob durch BimmerCode aktivierte Funktionen eine Veränderung der Software darstellen.
    Und das sehe ich (ich bin aber vor Gericht nicht zitierfähig :P ) nicht so. Die meisten Funktionen, die von BimmerCode individualisiert werden können, sind in der Software alle bereits vorhanden, lediglich je nach Auslieferungsland und Ausstattungsumfang ein- oder ausgeschaltet.


    Und versteht mich nicht falsch, ich will hier keineswegs Zweifel einfach beiseite schieben und Alle zum draufloscodieren ermutigen.
    Ich gehe mit Euch Allen mit, wenn es heißt: das Aktivieren/Deaktivieren von vorhandenen Funktionen via Coding (egal ob selbst geschriebener Code oder vorgefertigte wie bei BimmerCode) während der Garantie-/Gewährleistungsfrist ist im Streitfall mit MINI immer problematisch.
    Und auch ich bin schwanger mit dem Gedanken, ob es sich angesichts des Risikos lohnt, beispielsweise die Einschaltanimation der Scheinwerfer beim Aufschließen des Fahrzeugs zu ändern. Denn möglicherweise würde man im Streitfall vor Gericht sogar Recht bekommen, wenn wegen dieser Änderung eine Garantieleistung z.B. für ein defektes Türschloss abgelehnt wurde- aber wer hat schon Bock auf ein Gerichtsverfahren, bei dem der Ausgang erstmal unklar ist und bei dem auf der Gegenseite jemand sitzt, der definitiv den längeren Hebel und auch längeren Atem hat? Und das alles nur, damit die Scheinwerfer fancy aufleuchten beim Aufschließen?
    Da heißt es dann im Schadenfall frei nach “Fack ju Göthe”: “Heul’ leise!!”


    Zudem ist in meinem Fall das Leasing ein weiterer Hemmschuh, da das Auto mir vertraglich ja gar nicht gehört und ohnehin alle Änderungen am Auslieferungszustand der Freigabe des Leasinggebers bedürfen...
    Und durch das Codieren via BimmerCode ändere ich ja in wirklich jedem Fall was am Auslieferungszustand...