Bin jetzt kein Jurist, aber dass Schadensersatz reingeschrieben wird - glaube ich ist üblich.
Liegt dann natürlich am Kunden, den entstandenen Schaden nachzuweisen und auch zu beziffern und auch darzustellen, dass er nicht überzogen ist.
Ich denke, dass die Pauschale für den Schadensersatz verwendet wird, um einen Streitwert zu definieren, nach dem dann Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden.
Schaden kann entstehen, wenn z.B. ein Ersatzfahrzeug bezahlt werden muss, oder teurer weil sofort verfügbar woanders gekauft wird usw.