Danke das habe ich gesucht. Auf die Idee bei der Bafa zu schauen bin ich nicht gekommen ![]()
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Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden:
Kauf:
Rechnung
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)
Leasing:
Leasingvertrag
•verbindliche Bestellung
•Kalkulation der Leasingrate
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)
Quelle: BAFA Infoblatt
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