Beiträge von DermitdemSEspielt
-
-
Ein Grundfehler im Artikel ist auch, dass suggeriert wird, dass die Unterhaltskosten eigentlich nur aus Kosten für den "Treibstoff" bestehen, das ist halt einfach falsch.
Also das war für meine Entscheidung auch die erste frage die ich mir gestellt habe. Natürlich denkt man als Privatmann über Benzinkosten und Strompreise nach. Bei Firmenwägen kann das vielleicht anders sein. Die Treibstoffkosten sind wesentlich daher die Fragestellung genau richtig. Zumindest meinem Empfinden nach. -
-
-
Der Assistent hat anscheinend einen Hintergrund:
https://www.mobile.de/magazin/…-jetzt-wissen-musst-30136Wie funktioniert sie? Für wen gilt sie?
Automatische Tempobremse ab 2022: Was Du jetzt wissen musstRaser aufgepasst. In einigen Jahren gibt es Euch nur noch vereinzelt. Das liegt nicht an effektiverer Verkehrskontrolle, sondern an einem neuen Assistenten.
-
Spannend
danke für die internationale Suche @BrtshRcngGrn -
Alles anzeigen
Mini Trim XL am 02.03.20 bestellt mit Lieferdatum Juli. Aussage bis dahin, wird locker klappen, eher noch früher.
Auto soll ein Geburtstagsgeschenk werden. Geburtstag meiner Frau, Ende Oktober.
Okay, jetzt kam da eine Pandemie dazwischen, aber ich hatte ja alles noch früh genug bestellt. Wird wohl noch reichen.
Habe gerne auch noch weitere 3.000€ Umweltprämie eingestrichen. Alles okay!
Im August mal nachgehakt. Aussage war, das dauert noch.
Jetzt im September werde ich langsam unruhig.
Also wieder mal im Autohaus angerufen. Aussage nun, das Auto ist nicht einmal im Oktober eingeplant. WTF!!!
Man wisse nicht einmal, ob es dieses Jahr klappen wird. Das ist doch nicht normal?
Hier im Forum haben welche im April bestellt und die haben ihren Mini schon. Habe keinen Plan von Vorläufern und was weiß ich, aber irgendetwas stimmt da doch nicht.
Hat jemand da ähnliche Erfahrungen und welche Möglichkeiten habe ich, außer vom Vertrag zurückzutreten, was keine Option ist.
Wenn der erst nächstes Jahr kommt, sind das auch noch einmal 800€ die mir Aufgrund der Mwst. flöten gehen, das ist immerhin eine Ladestation.Könnte es sein das der Händler deine Bestellung weniger wichtig eingestuft hat, weil du erst für Oktober das Auto brauchst? Vielleicht hatte es ein anderer dringend nötig und deine Produktion bekommen? Vielleicht haben die sich verrechnet, dachten das klappt schon. Klappt nicht?
-
weil ich aus München komme und in Starnberg gekauft habe, weil ich mehr Nachlass bekomme, bin ich kein „echter“ Kunde? Seltsame Ansicht...
Mir egal ob du das als seltsame Ansicht empfindest
Du bist das gelebte Beispiel, denn an deiner Ausstattung liegt es sicher nicht. Du hast einfach eine spätere Ordernummer bekommen oder Quote wie es bei MINI heißt. So ist es, wenn man deine Worte liest. -
Danke das habe ich gesucht. Auf die Idee bei der Bafa zu schauen bin ich nicht gekommen
Alles anzeigen
Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden:Kauf:
Rechnung
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)Leasing:
Leasingvertrag
•verbindliche Bestellung
•Kalkulation der Leasingrate
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)Quelle: BAFA Infoblatt

-