Bei Motorrädern ist jetzt zweierlei neu: eine andere Reifengröße darf nicht mehr aufgrund von Logik eingetragen werden (faktisch gleicher Abrollumfang), sondern nur noch aufgrund eines Gutachtens des Reifenherstellers für das spezifische Motorrad und es darf nicht mehr eine geänderte Reifengröße, sondern nur noch ein bestimmter Reifen in der anderen Größe eingetragen werden. Also quasi mit Reifenfabrikatsbindung.
Das gilt nur für Motorräder (https://www.oponeo.de/blog/reifenfreigabe-motorrad), bei PKW hat man diese Reifenbindungen vor ein paar Jahren abgeschafft.
Der Abrollumfangsunterschied zwischen 205/40 R18 und 215/40 R18 ist 1,4% was gerade unter der erlaubten Abweichung von 1,5% liegt.
Die neue Reifengröße sorgt dafür dass der Reifen vermutlich etwa einen halben Zentimeter weiter rauskommt, da müsste man schauen ob die Radabdeckung noch gegeben ist.