Beiträge von frozenblack

    ...BMW/Mini hat für die JCW PRO Klappenanlage mit Fernbedienung Bluetooth als "original Zubehörteil" für F56 JCW Baujahr vor 11/2017 eine Zulassung.
    Da muß dann auch nichts eingetragen werden oder führst du für alle angebauten Originalteile ABE's mit? Das ist alles über die Teilenummern und Hersteller abgedeckt, glaub das war auch alles so auf auf meiner Anlage eingraviert.


    Notiz im Zubehörkatalog:
    "Achtung: Für den Sport-Mode sind keine weiteren Zulassungsdokumente notwendig. Der Schalldämpfer ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen. Bei Verwendung des Track-Mode auf öffentlichen Straßen erlischt die Zulassung."


    Beim F56 S sieht das wegen der zusätzlichen Leistungssteigerung anders aus, da ist nämlich das Motorsteuergeräte Update wegen mehr Leistung eintragungspflichtig.
    Beide Fälle sind also für den Anbau legal und zugelassen deshalb auch TÜV konform, wurde mir auch so aus sicherer familiärer Quelle bestätigt.
    Im Straßenverkehr ist natürlich nur das fahren im Sportmodus (geschlossene Klappe) erlaubt, aber das hat nichts mit einem TÜV Stempel zu tun.
    Außerdem wurde das auch hier im Forum schon von Gigamot einem Mini Tuner der die Anlage schon öfters verbaut hat so bestätigt.
    Das hängt alles mit der neuen Lärmgrenzeverordnung für "neue Fahrzeugtypen" ab Juli 2016 zusammen, für alle alten Fahrzeugtypen besteht "gesetzlicher Bestandsschutz", also keine Angst vor TÜV oder DEKRA.
    Die JCW PRO Klappenanlage besitzt deshalb für F56/57 ab 11/2017 auch keine Zulassung mehr, anbaufähig ist die natürlich immer noch. Irgendwann wirds da mal was neues leiseres geben was dann wieder geprüft und zugelassen für die Neuen ist.


    edit: gleiches gilt natürlich auch für Fremdhersteller mit EG-Genehmigungsbescheinigung für den jeweiligen Fahrzeugtyp und E Prüfzeichen auf dem Anbauteil. Beim Mini F56 also bis Baujahr 11/2017.

    Das sollte das Auto doch deutlich preisstabiler machen

    ...wieso wenns danach LCI mit neuen Motoren gibt ist meiner Meinung doch eher das Gegenteil der Fall, denn die paar Monate gehen schnell vorüber und dann doch lieber warten und das gute Geld für einen Mini mit Zukunft investieren.
    Oder dann später in einen gebrauchten im Wert gesunkenen JCW investieren und den dann wie es für ihn bestimmt ist nur außerhalb von Großstädten in kurvigen Landschaften bewegen wo Fahrverbot ein Fremdwort ist.
    Wie hier bei uns im Allgäu zum Beispiel. Wer braucht in Ballungsräumen schon einen JCW, da gibts doch ganz andere Beförderungsmittel die einen viel schneller von A nach B bringen.
    Natürlich blöde wenn der Leasingvertrag jetzt endet, aber da gibts ja dann andere Möglichkeiten ;)

    ...die Auflage G01 interessiert normalerweise keinen Sachverständigen. Heute mit Cousine telefoniert arbeitet bei einer KFZ Prüfstelle: weil im Teilegutachten die 205/40 ohne G01 durchgehen und die 215/40 eben nicht was nur durch das ziehen auf der 8J Felge minimalst flacher werden. Ist aber bei fast allen Felgengutachten so und die erfahrenen Ingenieure wissen das ein Tachogutachten nichts Negatives(negative Abweichung) aufdecken würde. Etwas anders sieht es bei einer Einzelabnahme (kein Teilegutachten)einer grenzwertigen Rad/Reifenkombi aus. Probiers einfach bei einem anderen örtlichem Sachverständigem.
    Mit GPS App bin ich mit gleicher Kombi lt. Tacho immer noch 2% schneller bei tatsächlichen 100km/h.

    Geräuschreduktion ist auf jeden Fall sinnvoll, aber wie bei allem im Leben ist ein gesundes Maß und die richtige Stelle besser als das was man derzeit so mit Macht durchdrückt.


    Wie Eingangs hier schon mal erwähnt ging es mir beim Umbau nicht rein um die Lautstärke.


    Ich wollte einen kraftvollereb Klang von dem ich auch im Innenraum was mitbekomme und das ist Andreas im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sehr gut gelungen.

    ...deswegen sind die Klappen AGA's welche eine Zulassung für den jeweiligen Fahrzeugtyp haben auch in meinen Augen die beste Investition: Zugelassener etwas besserer Sound als der originale Auspuffanlage mit Klappe zu bis 93db und wenn man den ultimativen Sound und geiles Ploppen will einfach Klappe auf :thumbsup:

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    "Diese Termine sind vorerst nur für die Hersteller relevant. Sie beziehen sich auf die Typgenehmigung von komplett neuen Fahrzeug-Generationen. Die Phasen zwei und drei sind für Neuwagen mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2022 bzw. dem 1. Juli 2026 vorgeschrieben. Für alle älteren Fahrzeuge besteht Bestandschutz, bei ihnen ändert sich nichts."
    Bei den F56/57/55 seit PPM 11/2017 (seitdem hat der originale JCW Pro Klappenauspuff von BMW auch keine Freigabe mehr für den F56/57 mit neueren Baujahren), beim Clubman und Countryman seit F54 und F60.
    Für die neuen Fzg-Typen ab 2024 wirds dann richtig heftig...
    Bei meinem F56 JCW BJ 6/2017 steht z.B. als zulässiges Standgeräusch noch 93db (gemessen bei halber Nenndrehzahl lt. Schein) im Fahrzeugschein, was schon ein erheblicher Unterschied ist!

    ...du lässt dir ja die lt. Teilegutachten erlaubten 215er für den FML2 prüfen und bestätigen, dann passt das und könntest sie dann danach mit der KBA Nummer der Felge auch im Schein Eintragen lassen, kostet halt muss man aber nicht, das Mitführen des Gutachtens reicht aus. Der momentane Eintrag im Schein gilt für die Originalfekgen. Jede nicht originale Mini Felge mit anderer KBA Nummer muss dann wieder vom Gutachter abgenommen werden, auch wenn sie total gleiche Dimensionen haben und gleiche Nummern haben nur die gleichen Typen und deren unterschiedlichen Farben.

    @JACK_AUDITORE, wenn die Reifengrösse im Teilegutachten aufgeführt ist kannste auch die 215 er draufmachen. Sollte eigentlich bei 8J Felgen kein Problem sein, sonst Einzelabnahme das wird teurer. Das Gutachten kostet ca.50 EUR und muss nicht sofort eingetragen werden, nur das Prüfzertifikat ist mitzuführen.
    Fahre auch 215er auf 18 Zoll 8J ET45 Sommer und im Winter auf OZ Hyper GT und Sparco Trofeo 5.