Beiträge von frozenblack

    ...warum wirst du bei einem Gutachter zur Nacharbeit angehalten und beim Nöchsten dann durchgewunken? Im Gutachten sind doch die Auflagen ganz klar formuliert und es kann nur eine Antwort geben, also muss sich doch einer der Prüfer „irren“. Deswegen meinte ich ja kann es Vorkommen das trotz einer positiven Abnahme bei einer Begutachtung/Kontrolle das Papier auf dem das geschrieben steht nichts mehr taugt wenn sich nicht genau an die Vorlagen in diesem gehalten wurde (Winkel, Abdeckung...). Das gilt natürlich auch bei Tieferlegungen bedingt durch Setzungen oder auch Phonstärke Auspuff nach Einfahrzeit. Alles schon live bei einem Tuningtreffen miterlebt.
    @Logan5 war in keinster Weise auf deine Werkstatt bezogen, es wird ja immer wieder mal geraten einfach einen andere techn. Prüfstelle aufzusuchen wenns mal nicht klappt. Hat alles mit nationaler Zulassung („Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht“.) und EG Zulassung (entgegen der nationalen Zulassung der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen) zu tun und da wird halt dann je nach Stimmung des techn. Beauftragten entschieden.
    In diesen Themen bin ich als techn. Prüfingenieur unserer Firma,verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Funktion unserer Anlagen, ein bisserl spezialisiert und seh das halt auch aus dem gesetzlichen erlaubten Blickwinkel ;)

    ...nicht alles, was eingetragen wird, ist tatsächlich auch legal und hält im Zweifelsfalle einer rechtlich einwandfreien Begutachtung stand.
    Laut Gutachten muss laut EU Recht in diesem Bereich die gesamte Rad/Reifenkombi abgedeckt sein und in Deutschland wird oft schon durchgewunken wenn die Lauffläche bedeckt ist. Und genau da liegt der Unterschied (unsere Freunde aus Austria können ein Lied davon singen), bei den JCW sind die Felgen wegen der Brembo alle konvex und würden mit ET45 und 8J immer unter der Abdeckung rausschauen, aber den meisten ist schon das Abdecken des Profils OK. Gleich verhält es sich beim Verschränkungstest(wenn der überhaupt gemacht wird) den meisten reicht wenn da noch eine Kreditkarte (Kugelschreiber) durchgeht zwischen Reifen und Radhaus anderenwollen schon die ganze Hand Reinstecken. Manchmal wird noch gewippt, Räder eingeschlagen und Gewichte in den Kofferraum...du siehst schon wie unterschiedlich da geprüft wird. Aber Innen ein bisserl mehr Platz haben ist für extreme Situationen schon mal nicht schlecht. Hab sogar vorne noch was weggenommen nachdem bei extremen Kurvenräubern schon mal leicht geschliffen hat trotz KW SC. OK der 35er Querschnitt hat da nochmal einen minimalen Vorteil und auch die Reifenmarke kann sich positiv auswirken.

    ...genau das ist nämlich das Thema, ohne PuMA FA (mit FSC Code) ist das alles nicht offiziell und eigenmächtiges Codieren durch den Händler, was ja möglich ist werden die in München nicht gerne sehen.
    Wie sagt man so schön, ein Händler der dir das ohne offizielle Freigabe des Herstellers codiert begibt sich dabei auf recht dünnes Eis.


    Big Brother in Munich is watching you, die sehen über ISTA/P jegliche Veränderung an der Software.


    Auszug aus AGB KFZ Recht BMW 02/2017:
    NEUFAHRZEUG-VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR BMW
    VII. Sachmangel
    ...Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass
    – in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist, oder...


    ist zwar übertrieben das daraus ein Sachmangel entsteht, aber wehe es kann irgendein Garantieanspruch in den Zusammenhang gebracht werden wird sich BMW nicht scheuen...


    Unser Händler macht das übrigens aus dargestellten Gründen auch nicht.

    Wie regeln das eigentlich die Tuner?


    Maxi-Tuner z. B. bietet eine Klappenanlage für S und JCW an, mit TÜV.

    ...die können da auch nichts regeln das Angebot immer für den PRE-LCI, die gibts ja deswegen immer noch. Hat nicht jeder ein LCI Modell.
    Wurde aber schon so oft durchgekaut das Thema und auch die Unwissenheit vieler Händler und Verkäufer. Die meisten Grünen/Blauen und die technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, KÜS...) wissen das aber.
    Manche haben sich da auch noch gar nicht richtig informiert wegen neuem Typus des F56 JCW, das böse Erwachen kommt dann wenn Kunden beim TÜV (in 3 Jahren) oder bei einer Polizeikontrolle das Auto abstellen müssen.
    Montieren kann man immer passt ja auch genau auf die LCI, hat sich ja nur Getriebe und einige andere Kleinteile verändert. Zum TÜV braucht man auch nicht weil beim PRO ja das laut Typzulassung von BMW geregelt ist, denkt sich der Verkäufer/Händler war ja vorher auch so. Beim Tuner bekommst halt die alte EWG Bescheinigung steht ja auch noch FML2 drauf, sind ja auch die vor 11/2017 auch aber eben mit altem 6-Gang Getriebe (alte Type) und damit noch mit Typzulassung und haben deshalb Bestandschutz.
    Aber eben die eine Veränderung des Getriebes reicht aus um für das LCI neue Typzulassungen beantragen zu müssen und da tritt jetzt die neue Geräuscheverordnung mit neue Grenzwerten und veränderten Klauseln in Kraft ("anwendbar für neue "Fahrzeugtypen" ab Juli 2016"), welcher der Klappenauspuff allgemein und der bestehende JCW PRO im Besonderen nicht mehr standhalten kann.

    Man kann um diesen Auspuff auch zu viel "Tam tam" machen. Wenn MINI sagt es geht, dann geht's auch. Die haben das mit dem TÜV zu regeln, nicht der Kunde. Solange in BMW Autos Klappenanlagen mit Steuerung erlaubt und verbaut werden, würde ich mir da eher weniger Gedanken machen. Die Klappe im öffentlichen Straßenverkehr zu öffnen, war eh schon die ganze Zeit nicht erlaubt, also nichts neues. Das ist aber nicht nur bei MINI so. Hier rasen Porsches etc. pp durch die Gegend, die viel lauter sind, also cool down :thumbup:

    ...nochmal ein Gutachten und eine Typzulassung sind kein Freibrief!
    Bei Kontrolle und Nichteinhaltung der Grenzwerte oder Vorgaben folgt eine Stillegung trotz bestätigtem Gutachten.
    Fahrwerk setzt sich —> tiefer, AGA eingefahren —> lauter, Prüfer hat bei den Vorgaben zur Abdeckung Rad beide Augen zugedrückt und und und...
    Da erzählt eh jeder Verkäufer was anderes wie hier rauszulesen, nichts genaues weiß man. Unsere KÜS (also kein Mini Händler sondern techn. Prüfstelle) gibt momentan keine Freigabe für den JCW Pro am LCI, keine Zulassung mit verstellbarer Klappe für Modelle ab 11/17 neue Geräuscheverordnung.

    :dafuer::2352::0005:


    Wie schon der gute Bob gesungen hat.
    “No Woman, no cry“ :0010:
    Keine Frau, kein Geschrei. :6413:

    obwohl das ja so falsch übersetzt ist...


    Quelle: Frankfurter Allgemeine


    „Es war einer der am häufigsten missverstandenen Texte in der Geschichte der Popmusik: „No woman, no cry“, sang einst Bob Marley, und viele Frauen nahmen das dem Reggae-König übel. Doch was oft im Schulenglisch schlicht mit „Keine Frau, kein Geheul“ übersetzt wird, heißt im Slang der Getto-Bewohner der jamaikanischen Hauptstadt Kingston so viel wie „Nein Mädchen, weine nicht“. Marleys Mentor, Vincent „Tata“ Ford, war es, der vor bald 30 Jahren die zu Unrecht als frauenfeindlich gescholtene Weise in einem Hof im Stadtteil Trench Town für seine nach einem Ehekrach weinende Nachbarin zum ersten Male anstimmte.“