...hatten wir alles in einem anderen Thread schon durchgekaut:
Hat alles mit unterschiedlicher deutscher nationaler Zulassung („Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht“) und der EG Zulassung welche in Austria herangezogen wird (entgegen der nationalen Zulassung der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen) zu tun. In der Praxis sieht es so aus, dass der Prüfer bei der Eintragung der Rad-/Reifen-Kombination zu Gunsten des Halters eine Kombination aus beiden Vorschriften anwenden kann.Wenn man Pech hat erwischt man in Germany auch einen Sachverständigen der rein nach EG bewertet, aber da reicht dann meistens einmal den Prüfer wechseln.
Dies bedeutet in der Praxis, dass entgegen der nationalen Zulassung (rote Linie) der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen. Von oben betrachtet darf im definierten Bereich also nichts vom Reifen über die Radabdeckung reichen, was klar bedeutet, dass dort überstehende Räder (Felgen) nicht mehr zulässig sind.
Quelle: Tuning Wiki
radabdeckung_eg-zulassung.jpg
EG: "Hier ist der abzudeckende Bereich zwar kleiner als bei der nationalen Zulassung, allerdings gilt dieser für das gesamte Rad und nicht nur für die Laufflächenbreite. Die hinteren Kanten der Radabdeckung dürfen außerdem nicht über der gelben Linie enden."