Gutes Angebot und mit der Box macht der S dann richtig Spaß ![]()
Beiträge von Moeffi
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Hat einer von euch Wilden schon mal einer was an den Black Bends foliert. Ich habe da so eine Idee im Beeich der Nebelscheinwerfer.
Frage mich nur, ob das überhaupt dauerhaft hält, da die Oberfläche natürlich nicht so glatt wie Lack ist
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Heute die Rechnungen erhalten.
Frontscheibentausch (Beheizt und alle Helferlein drin) knapp € 1.000,00

Unfallschaden € 1.700,00 - habe ich in meiner Gutmütigkeit bzw. wegen meines Veto´s bezgl. Lackierung von Seitenteil und Splitdoor der generischen Versicherung doch glatt € 1.500,00 gespart.
Hätte wohl doch besser auf Gutachtenbasis abgerechnet, dann wäre der Schweiztrip für Umme gewesen

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Die Farbe ist absolut geil, steht auf einem F60 JCW bei unserem
.Von weitem wie schwarz, bei Sonneneinstrahlung ein tolles funkeln in einem ganz dunklem Blau-metallic.
Für Gero wäre die Farbe der Pflegealptraum

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Das wird bestimmt lustig





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Oder anders ausgedrückt - digitale Fahrweise

Dirk, um in deiner Sprache zu sprechen
Mein Frau = 0
Ich. = 1
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Habe im Winter die gleiche Reifengröße auf dem Clubbi. 225/40/18 mit Michelin. Fährt sich besser als mit den holzigen Runflat
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wie ihr das immer hinbekommt mit dem S ESD
der vom JCW sieht bei mir nach 190tkm immer noch aus wie ausm laden

Pedal to the Metall

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Quelle
https://generationtuning.de/is…ppenauspuff-erlaubt-tuev/
In der Tuning Szene geht das Gerücht um, dass Klappenabgasanlagen ab 2018 verboten werden.
Dies ist nicht ganz wahr.
Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft.
Diese besagt, dass alle Fahrzeuge mit Austauschdämpferanlagen nicht lauter sein dürfen, als die Serienabgasanlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte.
Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge die bereits einen Klappenauspuff serienmäßig verbaut oder vor Inkrafttreten der EU-Verordnung eingetragen haben. Es gilt Bestandsschutz.
Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) brachte nochmal Klarheit.
Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem klargestellt wurde, dass alle Klappenabgasanlagen die lauter sind als der Serienzustand gegen Paragraphen 30 StVZO verstoßen.D.h. eine Klappenabgasanlage einzutragen ist weiterhin kein Problem, sie darf jedoch nicht lauter sein als die Serienanlage.
Dann ist der Sinn natürlich komplett verfehlt.
Ob man einen lauteren Klappenauspuff noch eingetragen bekommt, hängt also ganz stark vom TÜV-Prüfer ab und kann dann trotzdem im Nachhinein noch angezweifelt werden.
Bessere Chancen hat man, wenn vorher bereits eine Klappenabgasanlage verbaut war. Dann ist auch der Austausch gegen eine Neue in der Regel kein Problem.Letzte Woche mit eine F Type mit 380 Pferdchen gefahren und Klappenanlage. Das Teil ist im geschlossenen Zustand schon richtig laut, mit offener Klappe fast unerträglich. Anlage ist Serie
Da läuft bei unseren Gesetzgebern auch was falsch
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Habe die Hoffnung das die Eva und Jan Nachwuchs erwarten und der F57 zu klein ist. Am Ende zieht ein F60 ein.

Spässchen, es wird seine Gründe haben und wenn die beiden uns diese mitteilen wollen, dann wird es irgendwann so sein, dass sie uns wieder auf die Folter spannen