Hab ich auch nicht gesagt. Oder?
Das passt schon, die von dir verlinkte EU-VO ist unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten, und da heisst es:
https://eur-lex.europa.eu/lega…TXT/?uri=CELEX:32011R0566
>>VERORDNUNG (EU) Nr. 566/2011
...
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird wie folgt geändert
...
b) Folgender Absatz 8 wird angefügt: „(8) Werden Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsaufzeichnungen in einer zentralen Datenbank des Fahrzeugherstellers oder in einer für diesen unterhaltenen zentralen Datenbank gespeichert, haben unabhängige Reparaturbetriebe, die in Übereinstimmung mit Anhang XIV Nummer 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (5) zugelassen und autorisiert wurden, zu den gleichen Bedingungen wie autorisierte Händler oder Reparaturbetriebe unentgeltlichen Zugang zu derartigen Aufzeichnungen, um Informationen über durchgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten zu speichern.<< |
So steht es auch im A.T.U.Leistungkatalog:
>> ... Verbindliche Eintragung ins Serviceheft und digitaler Servicenachweis ...<<