Beiträge von jcw231

    Hab ich auch nicht gesagt. Oder?

    Das passt schon, die von dir verlinkte EU-VO ist unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten, und da heisst es:


    https://eur-lex.europa.eu/lega…TXT/?uri=CELEX:32011R0566


    >>VERORDNUNG (EU) Nr. 566/2011


    ...


    Artikel 1


    Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird wie folgt geändert

    ...


    b) Folgender Absatz 8 wird angefügt:




    „(8) Werden Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsaufzeichnungen in einer zentralen Datenbank des Fahrzeugherstellers oder in einer für diesen unterhaltenen zentralen Datenbank gespeichert, haben unabhängige Reparaturbetriebe, die in Übereinstimmung mit Anhang XIV Nummer 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (5) zugelassen und autorisiert wurden, zu den gleichen Bedingungen wie autorisierte Händler oder Reparaturbetriebe unentgeltlichen Zugang zu derartigen Aufzeichnungen, um Informationen über durchgeführte Reparatur- und Wartungsarbeiten zu speichern.<<



    So steht es auch im A.T.U.Leistungkatalog:


    >> ... Verbindliche Eintragung ins Serviceheft und digitaler Servicenachweis ...<<

    ...
    Zum Glück ist der Wagen mit einer Vollkasko versichert. Werde da morgen mal anrufen. Die sollten das eigentlich übernehmen.
    ...


    Mir fällt da gerade noch ein: Brand- und Explosionsschäden von Silvester unterfallen der Teilkasko-, nicht der Vollkaskoversicherung.


    Die steckt in der Vollkaskoversicherung drin. Wenn man ausdrücklich die TK, nicht die VK in Anspruch nimmt, hat das aber den großen Vorteil, dass die Selbstbeteiligung regelmäßig geringer ist und man keine Höherstufung befürchten muss, Die konkreten Zahlen finden sich in der Police, müsste man nachsehen. Meistens sind 300 EUR VK und 150 EUR für die TK als Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart.


    Es soll Versicherer geben, die nonchalant über de VK abrechnen ohne dem Kunden zu sagen, dass er besser fahren würde, wenn er die TK in Anspruch nimmt.

    Danke euch beiden für die Hinweise und Tipps. Ich werde morgen mit dem Händler in Kontakt treten. Was mich allerdings auch noch etwas besorgt ist die Tatsache, dass ich heute ca. 3L Kühlflüssigkeit nachgefüllt habe. Laut "meinem" Thread (Link s. oben) gibt es keinen Sensor für den Kühlmittelstand. Könnte der Motor etwas abbekommen haben? Meldungen bezüglich Überhitzung oder ähnlich gab es bis heute keine.

    Wenn dem so wäre, müsste eigtl. der Kühlwasser-Temperatursensor Alarm geschlagen haben. Der sitzt ja irgendwo oben im ZK und der wird extrem heiss, wenn er gar nicht mehr gekühlt wird. Falls google recht hat, sind insgesamt 6,6 l Kühlwasser vorhanden. Reichen 3,6 l um die Kühlung des Kopfes zu gewährleisten?


    Ein ungutes Gefühl wegen der ZK-Dichtung hätte ich da auch, das müsste die Werkstatt prüfen und ausschliessen.


    Hat eigentlich Mini inzwischen die Verlegung des Schlauches am Band geändert? Gibt es eine Anweisung an die Werkstätten, wie mit den Autos zu verfahren ist, die schon auf der Strasse sind? Seit wann genau ist die Gefahr gebannt?

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    Auto wurde im April diesen Jahres gebraucht beim Vertragshändler mit ca. 49 Tkm gekauft (BJ 2015).
    Wie verhält es sich hier zwecks Gewährleistung? Ich habe mich aktuell noch gar nicht diesbezüglich beschäftigt und bin etwas überfragt. Hat hier jemand Tipps für mich?


    MfG


    Der Rat hier erst einmal die friedliche Lösung zu suchen ist sicher gut. Wenn dann alles geräuschlos erledigt, sprich repariert wird, ist Alles gut.


    Falls nicht, könnte man Gewährleistungsrechte geltend machen, die Sachmängelhaftung des Händlers als Verkäufer. Die besteht zwingend mindestens ein Jahr ab Kauf bei einem Gebrauchtwagen. Im April 2019 würde es also eng, das sollte vorher geklärt sein.


    Es handelt sich um einen typischen "Weiterfressermangel", die Ursache war bereits am Fliessband eingebaut worden. Da die Fälle mindestens seit 2016 aufschlagen wird Mini bzw. der Vertragshändler kaum abstreiten können, dass das Montageproblem und der drohende Schaden 2018 nicht bekannt gewesen wäre.


    Das hätte also vor dem Verkauf 2018 geprüft und beseitigt werden müssen. Betonung auf "müssen". Das ist indes nicht geschehen. Das ist also kein "normaler" Mangel, mit dem Keiner rechnen konnte. Der Händler/Verkäufer hat hier ein echtes Problem.


    Aber ich gehe mal davon aus, dass problemlos nachgebessert und das Leck beseitigt wird. Alles Andere würde mich bei der Sachlage sehr wundern.

    Mein Beileid, das ist wirklich sehr schockierend. Ich drücke dir auch die Daumen, dass das mit der Versicherung alles problemlos funktioniert und du den Neuwagenpreis bekommst und dir der Wagen noch nicht zu sehr ans Herz gewachsen ist. Anfang letzten Jahres hatten wir beim Clubbi nämlich auch die Diagnose wirt. Totalschaden bekommen (kein Böllerschaden sondern unverschuldeter Unfall) ...


    Eben, "Unfall" im Verkehr ist etwas ganz Anderes. Unverschuldet oder nicht, Allein wegen der Betriebsgefahr des Autos erhält man da regelmäßig eine geringe Mitschuld.


    @stoffel muss sich hier gar keine Sorgen machen, die Betriebsgefahr hat sich hier sicher nicht ausgewirkt.


    Hier geht es um die Vollkaskoversicherung. Da müsste man in die Bedingungen sehen, der Mini war "fast neu".


    Das ist je nach Vertrag unterschiedlich, je nach Vertrag gibt es zwischen 6 und 36 Monaten die "Neuwertentschädigung". Die Selbsbeteiligung bleibt allerdings trotzdem zu zahlen, das ist ärgerlich genug.


    In den Polizeibericht und damit auch in die Tageszeitungen hat es die Geschichte i.Ü. geschafft:


    https://www.berlin.de/polizei/…essemitteilung.770464.php


    Aber, leider, ich fürchte, es dauert keine 2 Wochen, dann kommt das übliche Formschreiben von der Berliner Staatsanwaltschft "der Täter konnte nicht ermittelt werden, das Verfahren wurde eingestellt". Dann muss man sich wenigstens nicht darüber aufregen, dass der Täter wahrscheinlich mittellos ist und den Schaden sowieso nicht zahlen kann.


    Trotzdem nicht das neue Jahr vermiesen lassen, viel Ärger, aber wenigstens finanziell bleibt bloß die Selbstbeteiligung als Schaden. Die hunderte von Leuten, denen die Autos in Berlin vor ein paar Jahren angezündet wurden, hatten oft keine Versicherung.


    Reparieren lassen würde ich den "Sprengschaden" nicht, das weiss doch kein Mensch, was da alles unsichtbar angeknackst ist. Und Wer würde so ein Auto in ein paar Jahren gebraucht kaufen. An der Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden würde ich nicht rühren, wenn sich die Frage nicht stellt.

    Da die Möglichkeit besteht, dass dies noch bei weiteren auftritt. Immerhin habe ich genau die gleiche Stelle durchgescheuert und es gibt ein neues Teil. BMW ist es also bekannt und sie haben es behoben. Leider nicht bei den schon ausgelieferten. Was ja einfach gewesen wäre...


    Wer bezsalt die Reparatur eigentlich? So lange die Garantie noch läuft ist das nicht relvant.


    Aber was, wenn die drei Jahre um sind?


    Dass da konstruktiv/montagetechnisch ein potentielles Problem besteht, ist offensichtlich.


    Der Thread ist über 2 Jahre alt. Es stellt sich die Frage, ob Mini den Montagefehler in der Zwischenzeit bei allen Fahrzeugen hätte prüfen und ggf. Abhilfe hätte schaffen müssen.


    Ich meine Ja. Das würde bedeuten, dass Mini die Reparatur auch zahlen muss, wenn der Schlauch erst nach Ablauf der Garantie durchscheuert.

    Ich bin kein Anwalt. Ich habe die Unterlagen durchgelesen, die ich für Connected unterschrieben habe, mein "Link" wären daher die Vertragsunterlagen, die Du unterschrieben hast. In dem Vertrag tauchen einige Einschränkungen im Sinne von "wenn technisch möglich" und "mit vertretbaren Aufwand".
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    Da das bei BMW ja seit Jahren Standard ist:


    Bestehen denn Zweifel, dass das im Jahr 2019 technisch möglich ist? Hältst Du denn den Aufwand bei BMW für vertretbar, bei Mini dagegen für unvertretbar? Man bezahlt doch knapp 2.000 EUR für das Navi? Bei jedem Klemm-Navi sind doch inzwischen lebenslange, kostenlose Kartenupdates Standard? Es gibt doch Car-Play, Android Auto?


    Es stellt sich die Frage, ob Mini dafür haftet, wen man extra zum Händler fahren muss, um sich dort Daten abzuholen, da kein over the air update möglich ist. Da es regelmäßig vier updates im Jahr gibt, das ist empirisch erwiesen, müsste man vier mal im Jahr zum Händler fahren. Allerdings ist gar nicht jeder Händler bereit die Daten bereit zu stellen. Inwiefern es anno 2019 noch vertretbar ist, wie in der Steinzeit ein paar Daten händisch zu verteilen mag einmal dahinstehn.


    Eigentlich muss Mini die Fahrtkosten übernehmen, per "ota" würden gar keine Kosten anfallen. Macht man die Fahrtkosten geltend, je nach Entfernung zum Händler können das stolze Beträge sein, wird allerdings dessen Bereitschaft auf Null sinken, "auf Kulanz" Software bereit zu stellen.


    ...



    Mit Vorwürfen bzgl. Betrugs wäre ich auch vorsichtig. Wenn man sich die Vertragsunterlagen durchsieht, so sieht man schnell, dass sich Mini da schon recht weitgehend abgesichert hat und ein Update via OTA in dem Unterlagen nicht garantiert.
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    Ist das denn wahr, was du da schreibst?


    Gibt es einen Vorbehalt in den Kaufverträgen? Könntest Du das bitte verlinken oder sonst verifizieren?


    So weit ich das beurteilen kann, wäre ein entsprechender Vorbehalt nach Maßgabe der AGB-Regularien nichtig. Man kann nicht für teures Geld etwas verkaufen und sich dann vorbehalten das Feature gar nicht zu liefern.


    Ein gewerblicher Verkäufer kann sich kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu Lasten eines Verbrauchers vorbehalten.


    Im aktuellen Internet-Auftritt und in den aktuellen Preislisten werden nach wie vor vorbehaltlos "over the air Kartenupdtaes" versprochen. Mir ist nicht bekannt, dass das in irgendeiner Weise vor der Vertragsunterschrift relativiert wird.

    Hallo! Gutes Neues erstmal. Ich kann nur soviel sagen dass ich vor dem Kauf einen Mini zur Probe gefahren bin, der laut Kundenbetreuer identisch sein sollte mit meinem. Und bei dem funktionierte Video per USB. Darauf werde ich meine Anfrage auch stützen. Ich gebe hier Bescheid was dabei rauskam. Gruß


    Ja, viel Glück.


    Mini wird das natürlich von sich weisen, was der Verkäufer zugesagt habe, gehe sie nichts an. Das solle man dann mit eben dem Verkäufer regeln. Und der kann die Software nicht ändern, auch wenn er das wollte.


    Alles nicht so schön, trotzdem gutes Neues.

    Hallo
    ...Habe darauf hin , nachdem diese Funktion in der Bedienungsanleitung-App und auch auf der Mini-WEB-Site beschrieben ist ,
    bei der Mini-Kundenbetreung angerufen und diese Funktion ein/bzw. angefordert.
    ...


    Auch wenn das nicht so ins fröhliche neue Jahr passt: Ob man darauf pochen kann, dass die Video-Funktion wieder hergestellt wird hängt davon ab, ob das laut Kaufvertrag geschuldet ist.


    Die Betriebsanleitung sieht man erst nach dem Kauf, online muss man die konkrete Fahrgestellnummer eingeben. Daraus kann man vertraglich also nichts ableiten.


    Auf der Website, in der Preisliste etc., bei Allem was man vor dem Kauf von BMW-Mini sieht, ist keine Video-Funktion erwähnt. Es wird schon gar nicht zugesichert, dass das möglich sein soll. Erzwingen kann man das so wie ich das sehe deshalb nicht.


    Ich konnte jedenfalls nichts Dementsprechendes finden. Ausser Du belehrst mich eines Besseren? Mini wird dazu wie in vielen anderen Fällen wahrscheinlich weiter einfach schweigen.