Beiträge von jcw231

    Richtig! Wenns OTA Update bei allen funktionieren würde - was es nicht tut.


    Was ist denn darüber hinaus mit den "großen" Europa-Updates, aktuell 2019-1? Es soll ja Leute geben, die auch mal ins Ausland fahren.


    Wie kommt man da als Minifahrer dran?


    Mini verkauft jetzt seit einem Jahr ohne Hinweis, ohne Warnung, ohne den Käufern wenigstens im Preis entgegenzukommen arglistig ein mangelhaftes Navigationssystem.


    Beschämend für den Konzern.

    Klar, die Autohäuser, Niederlassungen, (...) ändern allesamt Ihre Standardprozesse, stricken individuelle Forderungsabtretungen und kümmern sich um die Kostenrechnungen von unbekannten Dritten ;) Mich wundert es nicht, dass man zwischenzeitlich überall mit Wartezeiten rechnen muss, wenn ... OT.
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    Ja klar, immer schön bürokratisch, nur nicht individuell auf den Kunden eingehen, stur wie ein Panzer. Sonst geht ja auch noch die Provision für den Auftrag an den Hausgutachter verloren. Wo kämen wir denn da hin. So kennt man das. Das ist schlicht Faulheit. Nichts sonst.


    Der Aufwand diese Rechnung mit aufzunehmen geht gegen Null.


    Und das bei den Apothekenpreisen die aufgerufen werden. "Kostenrechnungen von unbekannten Dritten" also, sehr schön, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?


    Der Rat, den der Anwalt dem TE hier gegeben hat einen eigenen, neutralen Gutachter einzuschalten ist ein guter Rat gewesen. Manchmal gerät man schon ins Grübeln, wenn man den Umfang so eines Hausgutachtens liest.


    Man kann natürlich sagen ist doch egal, so lange die Versicherung zahlt. Aber über die Solidargemeinschaft zahlen wir das eben Alle. Die Prämien steigen.


    Es kann bei BMW-Mini Wochen dauern bis ein Werkstattermin verfügbar ist, wenn das Auto noch fahrbar ist. Da ist dringend anzuraten zeitnah ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dann ist der Schaden dokumentiert, man kann sich nicht dem Verdacht aussetzen, da sei etwas danach neu hinzugekommen.


    Der TE kann ja gelegentlich schreiben wie das nun ausging, ich hoffe nicht, dass seine Werkstatt aus der Fliege einen Elefanten macht.

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    Stimmt die Kosten müssen erstattet werden, hat ja auch niemand bestritten ;-).
    Aber die Kosten kann nur der Auftraggeber einfordern, daher muss er das dann selbst übernehmen, das kann das Autohaus, in dem Fall, nicht übernehmen.
    Wenn das Autohaus das Gutachten in Auftrag gibt, kann es auch die Kosten einfordern, sonst nicht.
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    Wenn das Autohaus mit der Schadensabwicklung beauftragt wird, kann es auch die Kosten des DEKRA-Gutachtens von der Versicherung einfordern. Im Namen des Kunden, Forderungsabtretung, auch wenn der Kunde das GA beauftragt hat.


    Ein weiteres, eigenes Sachverständigengutachten des Autohauses ist hier unnötig, würde auch nicht von der Vesicherung bezahlt. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.


    Wenn es da Unklarheiten gibt, würde ich dieses Autohaus nicht mit der Abwicklung beauftragen.


    Dass der Kunde auf seinen Gutachterkosten sitzen bleiben soll, ist nicht einzusehen. Sie stehen ihm rechtlich ganz klar zu.

    Also ich rate grundsätzlich davon ab Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf zu nehmen, denn diese wird immer versuchen, die Kosten so gering wie möglich zu halten und zwar in ihrem Interessen, nicht in deinem, z.Bsp. das sie dir einen Gutachter schicken, der dann natürlich im Sinne der Versicherung arbeitet.
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    ???
    Was machst du denn dann, wenn "dein" Gutachten zerschossen oder angezweifelt wird? Wenn das Auto repariert ist, sind die Beweise vereitelt. Für einen denkbaren Rechtsstreit sind das die allerschlechtesten Voraussetzungen.


    Dem gegnerischen Versicherer den Schaden vorzuenthalten und so ggf. den Gegenbeweis unmöglich zu machen ist m.E. ein ganz schlechter Rat der böse ins Auge gehen kann. Vorsätzliche Beweisvereitelung wie gesagt. Der oben erwähnte Rat des DEKRA-Gutachters war ein guter Rat.


    Selbstverständlich können die Kosten des DEKRA-Gutachtens erstattet verlangt werden. Eben dieses Gutachten muss halt das "Schadensmangement" zugrunde legen. Und nicht unnötig ein weiteres Gutachten beauftragen.

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    Wie immer, miteinander :0011: reden hilft.


    Ich empfehle in einem solchen Fall den Service aus einer Hand.
    Wird den geringsten Ärger geben und wenn,
    dann kann Derjenige die Schuld schwer von sich weisen ;)


    Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Ich wollte dem Konzern die Beute nicht vorenthalten.


    Es wurde eben unabhängig vom "Schadensmanagement" bereits ein Gutachten erstellt, das bezahlt werden will. Es ist zu erwarten, dass der Konzern "seine" Gutachter und ggf. "seine" Anwälte einschalten will.


    Da besteht die Gefahr, dass das Kundengutachten unberücksichtigt bleibt. Es wäre ärgerlich, wenn der Unfall unverschuldet ist und am Ende doch Gutachterkosten hängen bleiben.


    Wenn das Mini-"Schadensmanagement" darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird, besteht dieses Risiko.


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    Der Gutachter empfahl mir noch, zuerst bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, ob die Reperatur "freigegeben" ist, um sich hinterher Ärger zu ersparen. ...

    Doch, das ist ganz wesentlich. Das wird die Werksatt aber sowieso automatisch machen. Der Schädiger bzw. dessen Versicherung hat das Recht, sich den Schaden anzusehen, u.U. einen eigenen Gutachter zu beauftragen, - bevor - daran irgendetwas verändert wird. Wird ohne grünes Licht repariert, könnte der Versicherer die Regulierung ablehnen.


    Und nicht vergessen, die Kosten des DEKRA-Gutachtens muss die Versicherung tragen. Das Mini-"Schadensmanagement" wird die Kosten wahrscheinlich von sich aus nicht geltend machen.


    Problem: Wenn Mini ein weiteres, eigenes Gutacten erstellen lässt, könnte der Versicherer mit Fug und Recht sagen, er bezahlt nur ein Gutachten. Ergo: Mini sollte sich mit dem DEKRA-Gutachten begnügen.

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    Ich habe momentan bei meinem F56 LCI ein Ticket offen seit fast 3 Wochen diesebezüglich - hatte denen eine Frist gesetzt für eine schriftliche Stellungnahme bis zum 11.01. warum OTA nicht geht und warum es keine Karten gibt - Frist ist gestern verstrichen ergebnislos. ...


    Bei mir dasselbe. Unangenehme Anfragen oder Forderungen werden ignoriert, black hole, keine Reaktion.


    Beschämend für BMW-Mini, sogar Institutionen, die nicht am Markt im Wettbewerb stehen zeigen ihrer Klientel mehr Wertschätzung. Wenn eine Frage innerhalb 2 Wochen nicht beantwortet werden kann, gibt es wenigstens eine Zwischennachricht.


    Das ist so üblich, gebietet davon abgesehen der Anstand, kostet nichts und vermittelt dem Kunden das Gefühl, dass er seinem Vertragspartner nicht vollkommen egal ist.


    Immerhin scheinen die ota-updates jetzt langsam in Gang zu kommen.

    ...
    Also wenn ich das richtig verstehe, muss der Hersteller die Abfrage der Serviceinformationen und den Eintrag eines Services kostenlos ermöglichen. Für den Zugang zu den Wartungsinformationen aber, also z.B. was muss bei einer Inspektion gemacht werden, dürfen sie Geld verlangen.
    Und durch den Eintrag des Services im Online-Portal des Herstellers ist er wohl erstmal nur dort. Den Eintrag im Auto selbst kann man wohl nur über die BMW Software machen - kann aber auch sein, dass das bei Fahrzeugen mit SIM Karte OTA eintragen wird.

    Ja genau, o.g. im Pauschpreis sind diese Kosten aber bereits enthalten.


    Allzu hoch können, dürfen diese Gebühren auch nicht sein:


    >>(1) Der Hersteller kann für den Zugang zu der unter diese Ver-
    ordnung fallenden Reparatur- und Wartungsinformation eine
    angemessene und verhältnismäßige Gebühr erheben; eine Gebühr
    ist nicht angemessen oder verhältnismäßig, wenn sie eine
    abschreckende Wirkung zeigt, indem der Umfang der Nutzung
    durch unabhängige Marktteilnehmer nicht berücksichtigt wird.<<


    Der Eintrag des Service im Auto selbst muss auch "unabhängigen Reparaturbetrieben" möglich sein. Und das im Gegensatz zum Abruf der Reparatur- und Wartungsinformationen völlig kostenlos, s.o. BMW darf das nicht monopolisieren. Keine Ahnung, aber es müsste eigentlich so sein, dass im digitalen Serviceheft die durchgeführte Wartung auftaucht, daneben steht aber nicht "BMW", sondern A.T.U. (?)


    Es gibt ja bloß noch das "digitale Serviceheft" im Bordcomputer, das muss also möglich sein. Spätestens beim Wiederverkauf wird das zum Thema, jeder Käufer würde es aufspiessen, wenn eine Inspektion fehlt.

    Mit jedem Service den ein MINI /BMW Fahrer / Besitzer nicht beim Markenhändler / Service Partner macht geht Geld verloren. Für original Teile, Arbeitswerte u.s.w. Da ist es doch verständlich dsa die/der Hersteller sagt/en das solche Leistungen zu bezahlen sind.


    Ich kenne das System ja nicht von innen ( Service ) aber A.T.U. wird halt dafür auch was zahlen, sicherlich weniger als man den Kunden in Rechnung stellt aber das ist ja immer und überall so.


    Heißt ja nicht das ich das gut finde.


    Es ist eben wie oben geschrieben und belegt:


    Es ist den Herstellern in der EU gesetzlich verboten dafür Geld zu verlangen.


    Eine verbindliche EU-Verordnung hat den Rang von nationalem Recht, sie gilt unmittelbar.


    Bei A.T.U. ist es im Service enthalten, ohne gesonderte Vergütung, s.o.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW-Mini gegen geltendes Recht verstößt.

    ...
    Die Online Übermittlung an MINI musste ich mit 70.-€ extra bezahlen.... :-/


    Grüsse Digedi


    (ist mein Betrag aus der F54 Abteilung, passt hier aber besser)

    Bist du denn sicher?



    BMW/Mini darf dafür kein Geld verlangen und bei A.T.U. ist das im Pauschpreis z.B. der billigsten Inspektion für 149,99 bereits enthalten:


    https://www.atu.de/shop/Servic…1-siehe-Detailseite-1ON23


    >>Sie erwartet folgender Service:



    • Sicht- und Funktionsprüfung nach Herstellervorschrift (Licht und Elektronik, Auspuff, Reifen, Karosserie und Fahrzeuginnenraum, Fahrwerk und Bremsen, Motorraum)
    • Ölwechsel mit 10W-40 A.T.U Motorenöl vom Fass und Ölfilter (Freigaben und Spezifikationen der Hersteller sind zu beachten!)
    • Wechsel des Innenraumfilters gegen einen gleichwertigen Staub- und Pollenfilters in Erstausrüsterqualität (Der Wechsel von einem Standard-Innenraumfilter auf einen Aktivkohle-Filter ist nicht im Preis enthalten.)
    • Verbindliche Eintragung ins Serviceheft und digitaler Servicenachweis ...<<

    Das kann eigentlich nicht sein, dass man dir allein, quasi doppelt 70 EUR für einen Mausklick in Rechnung stellen will.


    >>