Davon würde ich jetzt mal ausgehen, da durch die Nennung der Felge explizit genau die Rad-/Reifenkombination abgenommen und eingetragen wurde.
Wenn Du mit dem Schein zum TÜV gehst, sehe ich aber keinen Grund dafür, dass Dir der Prüfer ne Abnahme verweigert, da die OZ ja sicher bündiger im Radhaus stehen als die Originalen.