Du musst dir zuerst darüber klar werden, will ich das Auto behalten oder doch lieber abgeben.
Bei "Behalten" kannst du das Angebot ablehnen und dreist behaupten, die Argumente nicht nachvollziehen zu können, da die Datenkage klar für dich spricht und du nach Aussage deines Anwaltes, ein Recht auf Minderung des Kaufpreises hast. Deshalb erwartest du in den nächsten Tagen ein verbindliches Angebot dazu.
Ein kleiner Hinweis, dass du aufgrund deiner Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheust, eine außergerichtliche Einigung trotzdem vorziehst. Zusätzlich würde ich mitteilen MINI direkt mit in den Schriftverkehr einzu binden.
Bei "Abgeben" würde ich denen schriftlich mitteilen, dass du das Angebot schriftlich haben möchtest und es unverbindlich prüfen wirst. Gleichzeitigt silltest du deine Verwunderung über den Sil der Antwort äußern.