Das wäre doch auch etwas für Markus Gatsby. Für die Langstrecke ![]()
Beiträge von minimax666
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Ohne Rechtsschutzversicherung solltest du auch bluffen.
Sinngemäß z.B. so
" Wie mittlerweile feststeht, haben Sie das Fahrzeug mit einer Eigenschaft (Scheckheftgepflegt) beworben, die es tatsächlich nicht hat. Als Händler haben Sie eine besondete Sorgfaltspflicht.
Aus den mir übersandten unterlagen ist zweifelsfrei zu erkennen, dass der von MINI vorgegebene Serviceintervall- obwohl in der Verkaufsanzeige so dargestellt - nachweislich nicht eingehalten worden ist. Mögliche Kulanzleistung werden damit vom Hersteller grundsätzlich abgelehnt.
Aus diesem Grunde verlange ich eine Minderung/Reduzierung des gezahlten Kaufpreis..
Ihr sogenanntes "Angebot" ist für mich vollkommen uninteressant, da allein ich entscheide, ob ich das Fahrzeug weiterfahren oder abgeben möchte. Hierzu liegen bereits eine Reihe (auch obergerichtliche Urteile) vor, die auch Ihrem Rechtsbeistand bekannt sein sollten
Nachdem ich bedauerlicherweise feststellen musste, das Sie an einer gütlichen/außergerichtlichen Einigung nicht interessiert sind, fordere ich Sie hiermit - nach Rücksprache mit meinem Anwalt, auf eine Minderung in Höhe der Kosten für den ersten Service, in Höhe von 500 € (das ist jetzt ein fiktiver Preis. Frage einmal in der nächstgelegenen MINI-Werkstatt nach was der Preis wäre) auf.
An einer Durchführung des Service in der Werkstatt"Ihres Vertrauens" bin ich, nach den gemachten Erfahrungen, nicht mehr interessiert.
Ich fordere Sie zur Überweisung des Betrages - bis zum (Frist 10 Tage) - auf mein Konto auf und damit wäre die Angelegenheit für mich erledigt. Andernfalls werde ich meinen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen.
Dann solltest du auf eine kleine Entschädigung hoffen, mit der du ein schönes MINI-Wochenende verbringst und das alles vergissenkannst. Kommt kein Geld vetgiss es ohne dieses Wochenende. Große Sorgen über den (vielleicht) versäumten Ölwechsel würde ich mir sowieso nicht machen.
Weiterhin viel Spaß mit dem Auto 👍
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Jetzt ist deine Fahrweise auch sehr motorschonend. Im allgemeinen Alltag mit stop and go und vielen Kurzstrecken, empfinde ich die Zeit von zwei Jahren zwischen den Wechseln okay.
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Wenn sich der Strompreis verdoppeln sollte womit ich durchaus rechne, liegen wir die Energiekosten für 100 km dann bei 9 €. Wäre immer noch okay.
Nach deiner Rechnung wird es die fossilen Brennstoffe ähnlich treffen und ein Verbrauch von nur 5l/100 km hieße dann 20 € Kosten.
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Die Preisentwicklung für das Heizen und Warmwasser haben wir auch hinter uns.
Haben im März den Flüssiggastank füllen lassen. Die Preise sind von 48 € im letzten Jahr auf 100 € ( jeweils + "Mehrwertsteuer") für 100 Liter gestiegen. Damals waren wir noch unsicher, ob Abwarten die vielleicht bessere Strategie gewesen wäre. Heute hätten wir nochmals 15% mrhr zahlen müssen.
Das reicht jetzt für ca. ein Jahr. Nächstes Jahr ......ach das will ich noch nicht wissen.
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Du solltest deine Toleranz über Bord werfen und ich formuliere es einmal ganz klar. Der Händler ist ein Arsch.
Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, musst du deine Forderung - wie schon von mir beschrieben klar und mit Nachdruck einfordern. Der Hinweis auf die Beteiligung eines Anwaltes und des Rechtsschutzes kann dabei ruhig fake sein.
Was du letztendlich daraus machst bleibt natürlich deine Entscheidung.
Ohne Rechtschutzversicherung würde ich keinen Rechtsstreit eingehen. Andernfalls schon, allein damit solche Händler auch einmal die Grenzen aufgezeigt bekommen. In der Regel haben die nämlich auch keinen Rechtsschutz, da er für Gewerbetreibende zu teuer ist. Sie labern dich nur mit juristischem Halbwissen zu.
Die Fristsetzung von ihm kann er sich in die Haare schmieren, denn du bist der Einzige der Forderungen aus dem Vertrag anmelden kann.
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Die Konzerne wollen jetzt zeigen dass sie nicht die Preistreiber sind und dem Wirtschaftsminister wenig Angriffsfläche geben.
Ein Schei..spiel
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Der Hinweis auf die Einschaltung eines Anwaltes bedeutet ja nicht, es sofort zu machen.
Ich habe es im Bekanntenkreis schon öfter erlebt, dass eine solche Aussage zu weiteren "Dummheiten" bei der Beantwortung führen, die man dann vortrefflich im weiteren Verfahren nutzen kann.
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Du musst dir zuerst darüber klar werden, will ich das Auto behalten oder doch lieber abgeben.
Bei "Behalten" kannst du das Angebot ablehnen und dreist behaupten, die Argumente nicht nachvollziehen zu können, da die Datenkage klar für dich spricht und du nach Aussage deines Anwaltes, ein Recht auf Minderung des Kaufpreises hast. Deshalb erwartest du in den nächsten Tagen ein verbindliches Angebot dazu.
Ein kleiner Hinweis, dass du aufgrund deiner Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheust, eine außergerichtliche Einigung trotzdem vorziehst. Zusätzlich würde ich mitteilen MINI direkt mit in den Schriftverkehr einzu binden.
Bei "Abgeben" würde ich denen schriftlich mitteilen, dass du das Angebot schriftlich haben möchtest und es unverbindlich prüfen wirst. Gleichzeitigt silltest du deine Verwunderung über den Sil der Antwort äußern.
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